Hat man Anspruch auf Erstausstattung bei ALG 1?

3 Antworten

Erst einmal hat man zumindest dem Grunde nach auch nach einer Trennung / Scheidung vom Partner einen Anspruch auf eine Erstausstattung,auch wenn es sich nicht um die erste Wohnung handelt !

Auch Personen die keine Leistungen zum Lebensunterhalt durchs Jobcenter beziehen,können einen Anspruch auf einmalige Beihilfen haben,wenn sie sich dringend benötigte Sachen durch geringes Einkommen nicht leisten können.

Wenn du also kein Vermögen angespart hast und dein ALG - 1 auch nicht so hoch ist,dann solltest du auf jeden Fall einen Antrag beim Jobcenter stellen,dazu reicht es aus wenn du das formlos beantragst,also einfach auf ein Blatt schreiben was du benötigst und warum und dazu dann gleich einen Nachweis über dein / euer Einkommen / Vermögen in Kopie beifügen und das ganze dann beim Jobcenter abgeben oder einfach in den Briefkasten / Box werfen und dann wartest du auf Antwort.

soll er , der erzeuger, dafür sorge tragen, nicht die allgemeinheit. klage ihn an .

gibt bestimmt viel schüler kommentare dagegen . ----