Wird Verpflegungsmehraufwand als Einkommen bei ALG II-Berechnung berücksichtigt?

2 Antworten

Ein Aufwand ist kein Einkommen, sondern eine Ausgabe. Wenn man also einen Verpflegungsmehraufwand hat, kann man den von seinem Einkommen abziehen.

Wenn man aber von seinem Arbeitgeber Geld erhält für seinen Verpflegungsmehraufwand (oder für sonst etwas), also eine Verpflegungsmehraufwands-Entschädigung , dann ist das natürlich ein Einkommen!

Dieses Einkommen kann dann aber bereinigt werden um die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten für den Mehraufwand, den man hat für seine Verpflegung außer Haus - also dann, wenn man mehr als sechs Stunden außerhalb der Firma unterwegs arbeiten muss.

Das geht meines Wissens auch pauschal, also so ca. 8,- pro Tag. Ansonsten legt man halt seine Quittungen vor für seinen Verpflegungsmehraufwand , also für das Essen am Imbiss oder im Restaurant.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt darauf an für was du Verpflegungsmehraufwand erhältst.

Handelt es sich dabei z.B. um eine ehrenamtliche Tätigkeit, sind bis zu 175,--€ monatlich anrechnungsfrei, bei einer "normalen" Arbeit sind bis zu 120,--€ anrechnungsfrei 

Hier findest du das SGB II