Wechsel Lohnsteuerklasse 2 in 1

4 Antworten

Wenn ich demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, der nicht der Vater meines Kindes ist, muss ich dann in Lohnsteuerklasse 1 wechseln?

Ja, siehe § 24b EStG. Dort heißt es nämlich in Absatz 2:

Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

nur mit einer heirat ergibt sich die einzige möglichkeit, die steuerklasse zu wechseln.

Menuett  06.01.2015, 18:46

Wenn man keine Ahnung hat.

Es geht hier um LSK 1 oder 2, nicht um 3/5 oder 4/4.

Außer erwachsenen Kindern darfst Du mit niemanden zusammenwohnen.

LSK 2 gibt es nur für Alleinerziehende, die auch tatsächlich alleine sind.

Ungerecht ist das, das stimmt.

Du wirst in die Steuerklasse I wechseln müssen.....!

Ob das ungerecht ist oder nicht, interessiert das Finanzamt herzlich wenig....leider