Informationspflicht der Mutter

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Ja, all diese Dinge hätte sie mit dir besprechen müssen.

rimrod 
Fragesteller
 25.05.2013, 21:52

Danke, kannst Du mir auch sagen auf welcher rechtlichen Basis sie dazu verpflichtet ist.

Eine solche Informationspflicht gibt es im echten Leben nicht. Derartige Informationen müssen von der Mutter "eingefordert" werden. "Psychologische Behandlung des Kindes zur Verarbeitung der Trennung / Scheidung?" Ist ein Standard, der gerne vom JA angeboten wird. Dazu ist nicht einmal deine Unterschrift nötig. Auch nicht für den Wechsel in die weiterführende Schule. Es sei denn, der behandelnde Arzt muss von seiner Schweigepflicht entbunden werden oder es sollen Medikamente wie "Ritalin" verschrieben werden.

Also. Mutter per Einwurfeinschreiben nach den gewünschten Informationen fragen. IMMER Kopie ans Jugendamt. Frist setzen. Kontakt mit beh. Arzt aufnehmen, Termin vereinbaren, Gesprächsbereitschaft signalisieren, Hilfe anbieten.

Wie du richtig erkannt hast, solltest du die Kinder da völlig raus lassen.

Sollte es zu der Diagnose "ADHS", "Posttraumatisches Stress-Syndrom", oder "Angstzustände/Schlafstörungen im Bezug auf Umgang mit dem Vater" kommen, kann ich dich beruhigen. Das ist die normale Vorgehensweise, wenn das Ziel der Mutter das alleinige Sorgerecht ist. In diesem Fall bitte PN.

Immer dran denken: Faust nur in der Tasche machen. Ruhig und sachlich bleiben. KEINE EMOTIONEN ZEIGEN!

Der hauptbetreuende Elternteil ist verpflichtet den anderen über alle wichtige dinge des Kindes zu informieren.... direkt ohne das erst nachgefragt werden müsste.

gesundheitszustand, impfungen, schulanmeldsung, schule angelegenheiten und soweiter.

als umgangsberechtogter hätte man nur auskunftsanpruch in einzel angelegenheiten. aber auch hier gesundheitlich sowieso.