Lohnsteuerklasse 2 bei geteiltem Sorgerecht?

4 Antworten

Die Lohnsteuerklasse 2 kann ein Elternteil beanspruchen, der allein mindestens ein Kind betreut und an den das Kindergeld für das Kind ausbezahlt wird (und in dessem Haushalt keine weitere Person ohne eigenen Kindergeldanspruch lebt.....).

Es kann also nur Mutter oder Vater desselben Kindes seinetwegen die Lstkl. 2 beanspruchen.....

Derjenige, der das Kindergeld bekommt, kann die LSK 2 bekommen.

Der Bezug von Kindergeld ist die Vorraussetzung für die LSK 2. Und es darf kein weiterer Erwachsener in gleicher Wohnung gemeldet werden.

Ausnahme sind hier eigene erwachsene Kinder.

Find ich aber ehrlich gesagt ziemlich unfair oder versteh ich da was falsch? Momentan bekomme ich das Kindergeld da meine Frau Beamtin ist. Das haben wir damals so beschlossen... warum auch immer. Nur... Wo man doch schon alles fair aufteilt und sich jeder genauso viel sorgt möchte man doch meinen dass hier niemand den kürzeren ziehen muss... Sollte meine Frau nun das Kindergeld kriegen oder beantragen zieh ich den kürzeren anders rum sie...

@Michi140889

Ihr seid ja eigentlich nicht alleinerziehend bei einem Wechselmodell, von daher ist es unfair, wenn einer von euch überhaupt die LSK 2 bekommt.

Geld kann man teilen, oder?

@Menuett

Das war ja auch Teil meiner Frage wie das dann genau bezeichnet wird. Heißt das dann dass wir beide die Lohnsteuerklasse 1 bekommen? Mir geht es bei Gott nicht um Geld ich möchte mich nur informieren wie das genau funktioniert und in welcher Lohnsteuerklasse wir dann sind. Bedeutet das dass es auch ein Wechselmodell gibt bei dem LSK 2 überhaupt nicht greift?

@Michi140889

Tatsächlich wird das Wechselmodell mit keinem Wort erwähnt.

Existiert im Steuerrecht nicht.

Derjenige, der das Kindergeld erhält und alleine gemeldet ist, der kann die LSK 2 beantragen.

@Menuett

Ok, vielen lieben Dank.

@Michi140889

An wen das Kindergeld letztendlich ausgezahlt wird.... hat keinen Einfluss darauf, dass es beiden zusteht...

Nur hat dieser Elternteil dann ggf. Anspruch auf die Steuerklasse 2, der andere dann nicht (denn die Steuerklasse 2 kann "nur einmal pro Kind vergeben" werden...)

Jeder Elternteil - auch der, an den das Kindergeld nicht ausgezahlt wird - hat aber Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag...

es ist gemeinsames sorgerecht, welches du meinst. lohnsteuerklassen haben mit dem sorgerecht überhaupt nichts zu tun.

der geschiedene umgangselternteil erhält die lohnsteuerklasse 1 mit 1/2 kinderfreibetrag, der betreuende alleinerziehende elternteil erhält die 2 mit 1/2 kinderfreibetrag.

sollte der umgangselternteil nicht mind. 75% des mindestunterhalts zahlen, kann der betreuende elternteil sich den anderen halben kinderfreibetrag holen.

Das hilft beim Wechselmodell nicht weiter.

@Menuett

beim wechselmodell ist der alleinerziehend, der das kind bei sich gemeldet hat.

Egal wo das Kind lebt , jeder bekommt einen halben Kinderfreibetrag . Ich leb auch in Scheidung und mein Sohn lebt bei mir , er zahlt keinen Pfennig Unterhalt und er bekommt trotzdem einen halben Kinderfreibetrag . Und am besten ist die Lohnsteuerklasse 4 , hab mich im Finanzamt informiert .

Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklasse stehen nicht in direktem Zusammenhang....

Lohnsteuerklasse 4 bekommst du doch aber nur, wenn Du verheiratet bist.

LSK 2 ist für ledige Alleinerziehende, den bekommen Verheiratete nicht.

Und LSK 4 ist vermutlich auch nur in Deinem persönlichen Fall die günstigste Lohnsteuerklasse. Bei uns ist 3 und 5 besser.

Wenn der Vater Deines Kindes weniger als 75 Prozent des Unterhalts zahlt, dann kannst du den halben Kinderfreibetrag des Vaters Dir übertragen lassen. Mußt Du aber für jedes Jahr nachweisen.