Betreuungsunterhalt über 3 Jahre hinaus wegen Masterstudium?

4 Antworten

Betreuungsunterhalt gibt es bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, weil die Mutter da nicht arbeiten kann. KM bekommt den Unterhalt nicht, um eine Ausbildung abzuschließen, das ist ihre Sache, da muss sie Bafoeg beantragen.

Der Anspruch erlischt grundsätzlich. Ein wichtiger Gtund für eine Weitergewährung wäre eine Behinderung des Kindes, dann kann er auch darüber hinaus gewährt werden.

Stell einen Antrag auf Bafög.

Ab dem dritten Lebensjahr ist das Kind alt genug in einen Kindergarten zu gehen oder anderweitig betreut zu werden.

Eine Verlängerung aus dem Grunde, weil die Studentin erstmal in Ruhe weiterstudieren will, kommt nicht in Betracht.

Für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Dauer von drei Jahren hinaus trägt der Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast. Er hat also zunächst darzulegen und zu beweisen, dass keine kindgerechte Einrichtung für die Betreuung des gemeinsamen Kindes zur Verfügung steht oder dass aus besonderen Gründen eine persönliche Betreuung erforderlich ist. Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (BGH,  FamRZ 2010, 444 Rn. 27).

https://openjur.de/u/692663.html

Allerdings sollte geprüft werden, ob ihr Unterhaltsanspruch an die Eltern wieder auflebt. Oder sie prüft ihren Anspruch auf BAföG

Auch eine alleinerziehende Mutter hat ja Anspruch auf Bafög