Wechsel von Lohnsteuerklasse II auf I - Nachteile?
Guten Tag,
mein Expartner (nicht verheiratet) und ich haben ein gemeinsames Kind (5 Jahre). Bisher war es so, dass ich alle Kosten für unseren Sohn getragen habe (Kindergarten, Versicherungen etc.) und diese auch in meiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht habe. Ich habe die Lohnsteuerklasse II, da Alleinerziehend und mein Ex-Partner die I. Ich habe Außerdem die gesetzlichen 184 € Kindergeld und 225 € Unterhalt erhalten. Mein Sohn würde nun zu meinem Expartner ziehen und daher dauerhaft bei Ihm gemeldet sein. Er würde somit die 184 € Kindergeld bekommen, von mir aber keinen Unterhalt, da ich alle Kinderbetreuungskosten nach wie vor komplett allein tragen würde. Einzige gravierende Änderung hierbei wäre, dass ich in die Lohnsteuerklasse I kommen würde und mein Ex-Partner in die II. Somit würden meiner Meinung nach alle "Vorteile/Vergünstigungen da alleinerziehend Wegfallen". Das ich dadurch weniger monatliches Einkommen bekomme ist mir bewusst, Meine Frage wäre jetzt aber, wie gravierend sich das auf meine Rückzahlung bei der Einkommenssteuererklärung auswirken würde. Ich habe sehr viele Ausgaben und Einnahmen, somit bekam ich letztes Jahr Rund 1.800,- € zurück. In der Erklärung würde sich so eigentlich nichts ändern, außer die Steuerklasse.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten.
3 Antworten
Dein Ex darf auf Kindesunterhalt nicht verzichten.
§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.
Sind die Gebühren der Kita evtl. so hoch, dass die Unterhaltssumme nach der Düsseldorfer Tabelle erreicht worden sind.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php
Wie viel Du weniger haben wirst, kann man Dir ohne die genauen Daten nicht sagen.
Läßt sich schlecht beantworten, am einfachsten wäre es wenn du ein Programm zur Lohnsteuerberechnung hättest, wo du einfach die Lohnsteuer und das Kindergeld änderst.
die kitakosten werden berechnet nach dem einkomen des betreuenden elternteils. wenn dein kind nun also zum vater zieht, dann würde ich das an deiner stelle mit dem vater angeben und dann müssen die kosten/beiträge neu berechnet werden. wenn er als student bafög bezieht, werden die gebühren dadurch gegen null laufen und dein kind hat keine gebühren mehr. selbiges gilt dann auch für das essen. der vater könnte vielleicht durch bafög alg2 beantragen für den kleinen und kann dann über bildung und teilhabe unter anderem auch das mittag bezuschussen lasen, ausflüge, hobbys etc. du bist dann also nicht mehr für die gebühren zuständig und sparst das geld ein. diesen betrag gibst du ihm dann als unterhalt - siehe düsseldorfer tabelle. in dieser steht gestaffelt das einkommen und daneben der zahlbetrag nach alter, davon ziehst du das hälftige kindergeld ab und das wäre dann für den vater fällig.
wenn der vater leistungen beziehen wird, dann wird das jobcenter dich auffordern deine einkommensunterlagen einzureichen und gucken ob du unterhalt zahlen kannst. wenn nicht, muss er sogar unterhaltsvorschuss für den kleinen beantragen. warum soll denn der kleine zum vater überhaupt wechseln? doch nicht wegen finanzieller vorteile, sondern weil das kind es will?
mit der lohnsteuerklasse zahlst du mehr lohnsteuer. der kinderfreibetrag verbleibt ja zur hälfte bei dir. du bist verpflichtet, abhängig von deinem einkommen unterhalt berechnen zu lassen und zu zahlen. aus der nummer der kinderbetreuungskosten bist du raus, da die vom einkommen berechnet werden, bei dem das kind lebt. also ist hier nur das einkommen des vaters relevant.
Das ist von Bundesland zu Bundesland doch völlig unterschiedlich, wie das berechnet wird.
Hier zahlen alle den gleichen Betrag. Wer sich das nicht leisten kann, kann evtl. von den Kitagebühren befreit werden.
vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Das mit dem Programm habe ich schon versucht, leider hat das nicht so gut geklappt wie erwartet. :-)
@nanadann. ich verstehe leider nicht ganz was du meinst mit "aus der nummer der Kinderbetreuungskosten bist du raus, da die vom einkommen berechnet werden, bei dem das Kind lebt". Vielleicht könntest du mir hier nochmal näher erklären was du meinst. Ich bezahle den Kindergarten in voller Höhe und auch die Rechnungen hierfür gehen an meine Adresse. Kann ich diese dann nicht in der Erklärung absetzen?
Das Problem ist, dass der Vater nochmal in die Schule geht und anschließend studiert. Wir wollen wenn es möglich ist umgehen das ich in dieser Zeit den Unterhalt vom Jugendamt über den Unterhaltsvorschuss bekomme, da er sich sonst noch mehr verschulden muss, als er mit dem Studium, sowieso schon muss. Da ich ohnehin ganztags arbeite, wäre die Idee gewesen, den kleinen hauptsächlich beim Vater unter zu kriegen und das alles zu switchen. Aber so wie es aussieht scheint ,das doch schwieriger als Gedacht. Ich möchte allerdings auch nicht unbedingt zu viele oder gar nur Nachteile aus dem ganzen ziehen. Wir verstehen uns sehr gut und versuchen eine Lösung zu finden die für alle Beteiligten am Besten ist. Vielleicht hat jemand von Euch noch einen anderen Tipp für uns.
Vielen Dank.