Wer ist verantwortlich, die Nebenkostenabrechnung für Mieter zu erstellen? Eigentümer oder Verwalter

4 Antworten

Hallo und guten Tag, der WEG-Verwalter ist grundsätzlich nur zur Erstellung einer Abrechnung für das Gemeinschaftseigentum zuständig, er kennt oftmals weder den Mietvertrag, den der Sondereigentumsinhaber mit dem Mieter abgeschlossen hat (und darin ja auch festlegen kann, welche Kosten umlagefähig sein sollen und wie die Umlage erfolgt), noch hat er Kenntnis über alle umlagefähigen Positionen (Grundsteuer ist z.B. so ein Betrag, der direkt vom Eigentümer und nicht über die Verwaltung erhoben wird). Zudem weiß der Verwalter nicht, wie hoch die Vorauszahlungen der Mieter waren. Will der Verwalter den Sondereigentumsinhabern einen Gefallen tun, so differenziert er seine Abrechnung in umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile. Ein Muster ist unter folgendem Link zu sehen: http://www.objektv.de/modules/download_gallery/dlc.php?file=18

Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mietverhältnisse muss der Verwalter aber nur vornehmen, wenn er auch gleichzeitig die Verantwortung für die Mietverwaltung übernommen hat. Das wäre aber gesondert vertraglich zu vereinbaren. Ist keine gesonderte Regelung bei der Verwalterbestellung getroffen (wie das häufig bei so "privatverwalteten", kleinen Einheiten der Fall ist, so kann man meines Erachtens von einer reinen WEG-Verwaltung ausgehen, die eine Mietverwaltung nicht beinhaltet.

Also, der BGH vertritt die (aberwitzige?) Auffassung, daß ein Verwalter die Gesamtkosten des Grundstücks und nicht wie von dir behauptet nur die gemeinschaftlichen abzurechnen hat. So auch aktuell die Gerichte inLeipzig!

Sie sind der Inhaber von gleich zwei beneidenswerten Funktionen. Als WEG-Verwalter sind Sie für die Erstellug der Abrechnung gegenüber sich selber und den übrigen Miteigentümern zuständig, für die Sie ja auch ein fürstliches Verwalterhonorar verlangen können. In Ihrer Eigenschafft als Vermieter sind Sie wiederum verpflichtet die sich aus Ihrer Verwalterabrechnung ergebenden umlagefähigen Beträge dem Mieter in Form der Nebenkostenabrechnung weitergzugeben; dies natürlich als Pflichtnummer unentgeldlich!

Vielen Dank fuer die Antwort! Ich zitiere aus der Nachricht: "In Ihrer Eigenschafft als Vermieter sind Sie wiederum verpflichtet die sich aus Ihrer Verwalterabrechnung ergebenden umlagefähigen Beträge dem Mieter in Form der Nebenkostenabrechnung weitergzugeben;"

"In Ihrer Eigenschaft als Vermieter sind Sie verpflichtet.." - das ist genau der Umstand, der mich interessiert. Ich selbst bin nicht Vermieter, sondern Selbstnutzer meiner Wohnung. Einer der anderen Eigentuemer jedoch ist der Vermieter, der nun darauf besteht, dass ich in meiner Eigenschaft als Hausverwalter die Abrechnung fuer seine Mieter erstelle..

Also nochmal konkret: Wer ist dafuer zustaendig, Nebenkostenabrechnungen fuer Mietparteien zu erstellen: Der Wohnungseigentuemer oder der hausverwalter ?

Lieben, herzlichen Dank nochmal !

@jimpanse2010

nicht der Verwalter!!! Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus §§ 27 + 28 WEG. Bitte lesen!!!

Also, ein WEG-Verwalter schuldet eine Abrechnung aller Kosten und Lasten die im Wirtschaftsjahr angefallen sind (Wärme wird dabei abgegrenzt). Dazu gehören auch (sie werden nur meist weggelassen) die rein wohnungsbezogenen Kosten und Lasten wie Grundsteuer, Etagenheizung, etc., so jedenfalls der BGH. Es gibt Gerichte, so in Leipzig, die achten aber auf solch einen Blödsinn. Kein Eigentümer gibt dem Verwalter seine eigenen Kosten auf und Luftbuchungen darf ein Verwalter nicht liefern. Für die Abrechnung mit den Mietern ist allein zuständig der vermietende Wohnungseigentümer oder eben sein Sondereigentumsverwalter. Viel Glück.

  • Einer der anderen Eigentuemer jedoch ist der Vermieter, der nun darauf besteht, dass ich in meiner Eigenschaft als Hausverwalter die Abrechnung fuer seine Mieter erstelle..*

na wenn schon billiger Verwalter dann soll er auch mehr machen als ein Profi......

Genau! Wenn wir schon dabei sind, bitte auch noch die Betten machen, saugen, wischen usw.

Ach - ich hab gar kein Hotelzimmer sondern nur ne ETW? Na sowas aber auch :-(