Wohnung mieten - zahlt Mieter Hausgeld mit?

7 Antworten

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Die Instandsetzungsrücklage und die Kosten für die Hausverwaltung darf der Vermieter einer Eigentumswohnung nicht auf den Mieter umlegen. Alle anderen Nebenkosten, auch Versicherungen, Gartenarbeiten und Grundsteuer darf er umlegen

Volker13  14.08.2010, 19:34

aber auch nur dann, wenn sie vertraglich vereinbart sind.

misior  25.08.2010, 13:30
@Volker13

Nein, das ist gesetzlich geregelt und hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

Hier eine Verständnisfrage.

Ich verstehe Deine Frage so, dass neben der Miete und den Nebenkosten ein pauschaler Betrag monatlich als Rücklage für spätere Renovierungen des Mieters verlangt werden.

Solche Vereinbarungen treffen oft Wohnungsbauunternehmen.

Trifft dies zu, bitte kurze Antwort. Ich werde Dir dann antworten.

Ich unterstelle, dass es hier nicht um Instandsetzungsrücklagen des Vermieters und auch nicht um Kosten der Verwaltung handelt.

Wenn du schon Nebenkosten(-vorauszahlungen) bezahlst musst du nicht auch noch das Hausgeld bezahlen. Das ist Sache des Vermieters. Prüfe bei der jährlichen NK-Abrechnung, ob hier nicht Kosten enthalten sind, die du nicht übernehmen musst - siehe Betriebskostenverordnung.

Der Mieter muss nur das zahlen, was mietvertraglich vereinbart und dies regelt sich nach der Betriebskostenverordnung. Instandhaltungsrücklagen, Verwalterkosten, Kosten für Saalmiete bei Eigentümerversammlungen hat der Mieter auf gar keinen Fall zu zahlen.

Ein Teil des Hausgeldes kann durchaus auf die Miete umgelegt werden. Es kann darin z.B. die Hausreinigung enthalten sein.

Rücklagen für Renovierungen jedoch nicht, das ist tatsächlich Sache des Eigentümers.