Gasanschluss in Küche -zahlt der Vermieter oder Mieter den Zugang zum Gasanschluss/die Gassteckdose?

3 Antworten

Jetzt besteht er allerdings darauf, dass wir uns die Kosten der Installation teilen, da die Verlängerung des Rohres zur Seite nicht notwendig gewesen wäre und es nur aufgrund meiner Planung der Küchenzeile dazu gekommen wäre.

Da hat er völlig recht...

Muss ich das hinnehmen oder ist der Vermieter nicht eigentlich für solche Arten von Installationen verantwortlich?

Nein, nicht wenn das auf Wunsch des Mieters geschieht, was hat der Vermieter mit Deiner Küche zu tun? Die Gassteckdose bezahlt er ja, der Rest ist nicht seine Sache...

Da er mir schon keine Starkstromanschluss zur Verfügung stellen kann, sollte er doch wenigstens die Küche in einem "anschlussbereiten" Zustand bereitstellen.

Ob er das sollte, ist Ansichtssache und somit irrelevant...

Ist das gesetztlich irgendwo festgelegt?

Nein, das fällt komplett unter Vertragsfreiheit...

Was kann der Vermieter dafür, dass du dich für eine Lösung entscheidest, die nicht passt?. Das ist doch deine Sache. Der Küchenplaner hat sich nach den Gegebenheiten im Raum zu richten. Nicht der Raum wird der Küche angepasst.

Du führst Dich als Neumieter schon gut ein. Es geht doch bestimmt nicht um hunderte von Euros. Wenn Du wegen so was schon rum zoffen anfängst, wird das für beide kein angenehmes Mietverhältnis. Ist es ein Zweifamilienhaus, hat der Vermieter überdies ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihm der Mieter nicht mehr passt.