Waschmaschine kaputt ,wer zahlt?

9 Antworten

Auch wenn die EBK nicht im Mietvertrag genannt ist, sie war bei Mietbeginn in der Wohnung.

Folglich ist sie mitvermietet.

Gemäß BGB § 535 Abs. 1 ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu halten bzw. zu versetzen.

 jetzt ist die Frage wie kann man Vermieter dazu anfordern, wenn er sich seit 2 Wo. nicht mehr meldet....

schelm1  14.12.2016, 16:30

Ist das Vorhandensein unbestritten?

DickeBertha  14.12.2016, 16:34

Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zeitnah zu beheben und Mietminderung ankündigen. Viel mehr Druckmittel hast Du nicht.Vorher vielleicht klären, ob der VM nicht einfach im Urlaub ist.

Gerhart  14.12.2016, 18:02
@DickeBertha

"Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zeitnah zu beheben " Ein richtiger Hinweis. Besser wäre Fristsetzung mit Datum.


"und Mietminderung ankündigen" untauglicher Hinweis, weil eine Mietminderung einfach mit dem Tag der Mangelmeldung gemacht wird. Dabei bedarf es keiner Ankündigung.

Da die WM zur mitvermieteten EBK gehört, ist sie bei Funktionsstörungen vom Vermieter auf seine Kosten zu reparieren bzw. erforderlichenfalls durch eine zumindest gleichwertige zu ersetzen.

Gibt es also ein Problem, das sofort dem Vermieter schriftlich (per Einwurfeinschreiben!) anzeigen und eine angmessene Frist zur Abstellung setzen (10 Werktage). Gerät der in Verzug, darfst du mit der Behebung des Mangels selbst eine Fachwerstatt beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Diese Vorgehensweise sollte mit der Mangelanzeige zusammen erfolgen. Da weiß der Vermieter, was er zu tun hat und was bei Nichtstun auf ihn zukommt.

Normalerweise zahlt der Eigentümer der Waschmaschine.

Es sei denn der Hauseigentümer hat ohne Vorankündigung das Wasser abgestellt, dann zahlt er!

Der Eigentümer der Wama oder hast du sie vom Vormieter abgelöst?

Ist wahrscheinlich deine eigene Waschmaschine, oder? Dann bezahlst du natürlich auch selbst!

Silentium22 
Fragesteller
 14.12.2016, 16:24

EBK   von Vermieter

Dhiggideeh  14.12.2016, 16:27
@Silentium22

Dann bezahlt der Vermieter, falls du die Maschine nicht selbst kaputt gemacht hast. Es sei denn, es ist eine sogenannte Kleinreparatur.

Dem Vermieter musst du aber so oder so erstmal Bescheid sagen.

johnnymcmuff  14.12.2016, 21:58
@Dhiggideeh

Es sei denn, es ist eine sogenannte Kleinreparatur.

Vorausgesetzt es gibt eine wirksame Kleinreparaturklausel und der Rechnungsbetrag liegt über dem im Mietvertrag vereinbarten Betrag.