Greift meine privathaftpflichtversicherung bei diesem Fall?
Ich bin aus meinem Elternhaus gezogen und hab sicherheitshalber vor dem Umzug eine privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, beim Umzug ist die Waschmaschine anscheinend kaputt gegangen, nachdem anschließen trat eine Menge Wasser aus, was aber erst spät erkannt wurde, jetzt zu meiner Frage, mein Nachbar unter mir hat sich jetzt bei mir gemeldet und meinte das bei ihm Feuchtigkeit die Decke runter lief (durch den Wasseraustritt der Waschmaschine), das ist jetzt getrocknet und hat einen braunen Rückstand hinterlassen, muss ich für den Schaden aufkommen oder deckt das meine privathaftpflichtversicherung?
5 Antworten
Das ist vorrangig ein Fall für die Gebäudeversicherung und muss somit dem Vermieter gemeldet werden.
Versicherungsschutz über deine PHV besteht grundsätzlich.
Vor allem muss dieser Schaden als erstes eurem gemeinsamen Vermieter mitgeteilt werden. Dieser veranlasst dann dass durch die Gebäudeversicherung der Schaden reguliert wird. Die Decke muss ja FACHGERECHT getrocknet und repariert werden. Diese Gebäudeversicherung wird dich dann als Verursacher haftbar machen.
DAFÜR brauchst du dann deine private Haftpflichtversicherung, die du HOFFENTLICH VOR dem Schaden abgeschlossen hattest.
Zuerst wird die Wohngebäudeversicherung die Renovierung der Decke bezahlen. Danach wird die Versicherung deine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, um einen Teil der Kosten (Zeitwert) erstattet zu bekommen.
Meine Gebäudeversicherung müßte nicht bezahlen (Rohrbruch ist es ja keiner), sie würde es vermutlich aber aus Kulanz tun, weil ich lange dabei bin und wenig in Anspruch nehme. Bei Haftpflicht müßte man probieren, wenn es keine Wartezeit gibt.
Rohrbruch ist es ja keiner
Ist aber bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser und somit wird der Nässeschaden natürlich bedingungsgemäß bezahlt.
Dann sollte Dein Vertrag mal auf den Prüfstand.
Leitungswasser ist eben nicht immer gleich Rohrbruch, es kann auch nach einer Verstopfung das Haus unter Abwasser setzen!
Wäre ja fatal, wenn dafür keine Leistung vereinbart wurde.
Und diese neue PH hat Dein Berater wirklich abverlangt?
Zudem, Gebäudeschäden bezahlt die VGV der ET, eine PH wird da nichts zusärtzlich bezahlen, fürchte ich, warum auch?
Den ich in meinem Bestand noch nie erleben durfte.
Und deine "Erlebnisse" sollen jetzt bundesweit Allgemeingültigkeit besitzen?
Warum nicht, wenn eine VGV so etwas nötig hat, wird sie es machen.
AXA, Condor, oder Provinzial und viele andere machen es eben nicht.
AXA, Condor, oder Provinzial und viele andere machen es eben nicht.
Irrtum.
Du bekommst es nur nicht mit, denn dafür bedarf es spezieller Befugnisse, die du als Verwalter garantiert nicht besitzt.
Du meinst mit VGV die VOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG? Wenn diese den Schaden voll bezahlt und keinen Regress beansprucht, gibt es auch nichts zu befürchten.
Die PH zahlt aber den fälligen Regress.