Waschmaschine kaputt - wer zahlt?

8 Antworten

Auch wenn die EBK nicht im Mietvertrag genannt ist, sie war bei Mietbeginn in der Wohnung.

Folglich ist sie mitvermietet.

Gemäß BGB § 535 Abs. 1 ist der Vermieter verpflichtet die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu halten bzw. zu versetzen.

Hi, jetzt ist die Frage wie kann man Vermieter dazu anfordern, wenn er sich seit 2 Wo. nicht mehr meldet....

Eine Whg. ist ein langfristiges Gut, Einrichtungen sind ein kurzlebiges Gut und das sollte immer getrennt gewertet und mit einer zusätzlichen Miete, wenn nicht, dann ist es vom VM zu reparieren.

Wenn du die Küche samt Geräte nur zur Nutzung gestellt hast und dafür keinen monatlichen Abschlag mit der Miete bekommst,würde ich sagen das er die Reparatur selber zahlen muss,ist ja dann in diesem Fall nicht Bestandteil des Mietvertrages !

das ist unrelevant ob es extra aufgeführt wurde oder nicht, sie war bei Vertragsabschluss als Ausstattung dabei .... wenn das Spülbecken zerbricht muss ja auch der Vermieter ein neues besorgen, ohne das dieses extra im Vertrag aufgeführt ist ;)

@Satellite1980

Wenn ich in meiner Mietwohnung mein Waschbecken zerbreche,denn alleine zerbricht so etwas nicht,wird mir mein Vermieter mit Sicherheit kein neues besorgen und wenn doch,muss ich das zahlen !

Es kommt natürlich darauf an,was am Anfang des Mietbeginnes ausgemacht wurde.

Hat der Vermieter dem Mieter angeboten diese Küche kostenlos zu nutzen ohne dafür einen Mietzins zu zahlen oder diese auszubauen,so das er Mieter sich selber eine kaufen müsste,kann der Mieter meines Erachtens keine Reparatur fordern,weil die Küche im Mietvertrag nicht verankert ist.

Eine Küche gehört nämlich nicht zur allgemeinen Ausstattung einer Wohnung,ein Waschbecken,Toilette,Wanne oder Dusche schon,deshalb muss so etwas auch nicht im Mietvertrag verankert sein.

Bei einem Mietauto würden doch auch nicht solche Dinge wie Lenkrad oder Sitze extra aufgeführt,weil das Standard ist,ein Navi hingegen ein Extra,welches aufgeführt würde.

Hallo isomatte, ich schätze Deine Antworten sehr, aber hier liegst Du leider falsch.

Auch wenn die EBK nicht explizit im Vertrag genannt ist, ist sie Bestandteil der Mietsache.

Folglich der Vermieter Zuständig für Instanhaltung/-setzung.

Wenn du die Küche samt Geräte nur zur Nutzung gestellt hast und dafür keinen monatlichen Abschlag mit der Miete bekommst,würde ich sagen das er die Reparatur selber zahlen muss,ist ja dann in diesem Fall nicht Bestandteil des Mietvertrages !

Dann lese mal Folgendes:

http://www.welt.de/finanzen/article3423513/Wann-zahlt-der-Vermieter-fuer-den-neuen-Herd.html

@johnnymcmuff

Danke für eure Kommentare !

Habe mir auch den Beitrag durchgelesen und bin jetzt schlauer.

Ich habe ja auch nur geschrieben,das es meine Meinung ist,nicht das diese auch gesetzlich korrekt ist.

isomatte

Da ihr die Waschmaschine mitvermietet habt, seid ihr auch für deren Instandsetzung zuständig- es sei denn, im Mietvertrag steht explizit dazu eine andere Regelung.

Hallo, wir besitzen eine seit 04/2009 vermietete Eigentumswohnung, in der wir anfänglich selber gewohnt haben. In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Geschirrspüler, Herd, Backofen und integrierter Waschmaschine. Diese ist nun kaputt und unser Mieter möchte, dass wir diese auf unsere Kosten reparieren bzw. eine neue stellen.

Das kann der Mieter verlangen.

Es wurde aber nirgendwo schriftlich fixiert, dass die Wohnung eine Einbauküche bzw. eine Waschmaschine hat, welche Bestandteil des Mietobjektes ist

Muss auch nicht, wenn etwas bei Einzug in der Wohnung ist, gilt es als mitvermietet.

Wer muss denn jetzt zahlen?

Sie müssen zahlen, hier nachzulesen:

http://www.welt.de/finanzen/article3423513/Wann-zahlt-der-Vermieter-fuer-den-neuen-Herd.html

MfG

Johnny