Darf mir der Vermieter den Umbau meiner Einbauküche verbieten?

9 Antworten

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Die Küche muss nach dem Auszug wieder in den alten Zustand versetzt werden ! Daher gibt es nur dann ein Problem, wenn dies durch die Art der geplanten Maßnahme ersichtlich nicht möglich ist. Mit anderen Worten, die Küche ist Eigentum des Vermieters und beschädigen darfst Du sie nicht. Einen Schrank auszubauen, den man später wieder einbauen kann, ist somit kein Problem !

Kann er Dir wohl nicht verbieten.

Ist der Keller trocken? Wenn nicht, dann hast Du wohl ein Problem, wenn der Schrank im Keller leidet.

Nein. Während der Mietzeit darfst Du die Küche sogar komplett ausbauen. Du bist nur bei Ende des Mietvertrages zur Wiederherstellung des mietvertraglich vereinbarten Zustands verpflichtet.

Es ist seine Küche, du mietest sie nur. Jeder Umbau bedarf seiner Einwilligung. Also: Ja, natürlich darf er dir das verbieten.

Ist ein "Grenzbereich" - wenn der Umbau ohne Beschädigungen funktioniert, darf der Vermieter aber ohne triftigen Grund das nicht verweigern