Muss hier der Vermieter nicht informiert werden?

8 Antworten

Nein. Das wäre ja noch schöner wenn die Polizei bei akutem Straftatverdacht vorher einen Vermieter informieren müsste. Das ist (nachher) Aufgabe des Mieters.

Nein, müssen sie nicht. dafür ist der Mieter zuständig und sollte es ja auch in eigenem Interesse machen.

Die entstandenen Kosten hat er zu tragen.

Nein, die Polizei muss den Vermieter nicht informieren. Vorher nicht und nachher auch nicht. Das muss der Mieter dem Vermieter selbst mitteilen. Der könnte dann nochmal bei der Polizei anrufen und nachfragen.

Nur durch Zufall hat der Arbeitskollege davon überhaupt erfahren.

Wohnt denn der Kollege nicht in der Wohnung?

Die Kosten der Instandsetzung trägt der Vermieter. Auf grund eines Verdachtes kann er sie nicht dem Mieter auf bürden.

Nein der Kollege ist der VERMIETER. Die Kosten tragen muss natürlich der MIETER.

@Judith171

Hätte sich der Verdacht bestätigt und der Mieter des Kollegen nachweisbar einer Straftat überführt worden, müsste er den Schaden tragen.

Ist es bei einem bloßen Verdacht geblieben, muss der Vermieter (dein Kollege) die Kosten tragen. Er könnte versuchen, seine Versicherung zu beanspruchen.

@albatros

Das leuchtet mir ein. Bezahlt der Staat das denn nicht? Dachte ich immer.

@Judith171

Nach dem was ich so mitunter im TV oder aus der Presse entnehme, weigert sich der Staat Schadenersatz zu leisten. Da werden Wohnungen mit massiver Gewalt aufgebrochen, sogar unschuldige Rentner erschossen weil die Wohnung verwechselt wurde....

Nichts desto trotz könnte man es ja versuchen, notfalls Herrn Seehofer bemühen.

kurzum : nein

die informationspflicht wegen etwaiger schäden liegt dann bei dem mieter.