Waschmaschine in der Wohnung trotz Waschküche?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Mieter darf seine eigene Waschmaschine in der Wohnung auch dann nutzen, wenn im Keller des Hauses eine Waschanlage zur Verfügung steht (LG Karlsruhe, WM 68, 107) egal, ob der Mietvertrag die Nutzung der Gemeinschaftswaschküche vorschreibt (andere Ansicht: AG Solingen, WM 82, 142). Eine Klausel im Formularmietvertrag, die das Aufstellen einer Waschmaschine oder eines Trockners in der Wohnung verbietet, ist unwirksam (LG Saarbrücken, WM 89, 558) Für einen Wäschetrockner muss eine ordnungsgemäße Ablüftvorrichtung installiert sein, soweit das nach der Konstruktion des Geräts erforderlich ist (AG Mülheim, WM 81, 12).

Sie dürfen, sofern die von Ihnen zu beachtenden Gemeinschaftsordnung der Teilungserklärung und die Hausordnung nicht ausdrücklich Anderes vorsehen.

Wenn ein entsprechender Anschluss dafür vorhanden ist : Ja. Du darfst aber nicht eigenmächtig dafür sorgen, dass da ein Anschluss hinkommt..Dazu bräuchtest du das ok der Wohnungsverwaltung

Also wenn kein Anschluss vorhanden ist darf ich nicht einen bauen lassen von einer Firma?

@Kito90

Nein nicht ohne den OK von Vermieter

@Pokerkitty

Ich bin ja Eigentümer und kein Mieter in meiner Wohnung kann ich ja umbauen was ich möchte und da ich mein Bad im momemt erneuere wollte ich die WM und Trockner hinzufügen

@Kito90

Ach so, wenn du Eigentümer bist, geht das

@Pokerkitty

Nein, das ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einfach so erlaubt, weil es die gesamte Immobilie betrifft!

Neue Anschlüsse haben das Risiko, dass andere Wohnungen beschädigt werden können durch Wasserschäden usw, deswegen sind bauliche Veränderungen dieser Art nur nach Genehmigung der Verwaltung erlaubt

@Kito90

Ein neuer Anschluss muss von der Verwaltung genehmigt werden

@LePetitGateau

Auch nicht als Eigentümer? Uff 😕

@LePetitGateau

Anschlüsse sind da Wasser Zulauf und Ablauf da steht eine Badewanne und die kommt weg weil ich meine Dusche auch vergrößern lasse