Was zählt zur Arbeitszeit?
Servus an alle :), ich arbeite in einem Betrieb mit älteren Menschen.
Arbeitsbeginn ist um 08:00 Uhr. ich bin meistens um ca: 07:50 vor Ort.
Mein Betrieb verlangt einen Corona Test von mir Jeden Tag den ich vor Arbeitsbeginn vor Ort machen soll, jedoch stehen da soviele Menschen an so das man garnicht einschätzen kann wann man fertig ist so das man Pünktlich um 08:00 auf seinen Arbeitsplatz sein kann. Gehört der CoronaTest vor Arbeitsbeginn zur Arbeitszeit? Muss diese Zeit bezahlt werden auch wenn es sich um 10-20 min Handeln kann oder länger? Ich freue mich auf Antworten. Danke :))
4 Antworten
Wenn der AG eine Testpflicht fordert, dann gilt diese Zeit als Arbeitszeit.
Siehe auch: https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123
Im meinem Betrieb gilt die Testpflicht. Muss ich diesen Test außerhalb der Arbeitszeit durchführen?
Nein, das müssen Sie nicht. Diese Zeit, die sie für die Testung im Betrieb (inklusive Warten auf Testergebnis) brauchen, gilt als Arbeitszeit und ist vom Arbeitgeber wie Arbeitszeit zu vergüten.
Danke für den Stern!
Werden die Tests auf freiwilliger Basis angeboten, wird die Testung nicht als Arbeitszeit angesehen. Sind die Test angeordnet, sind sie als Teil der Arbeitszeit zu vergüten.
Quelle haufe.de
Okay, nein ich muss den machen ansonsten---> Kein Zutritt
Müsste eigentlich zur Arbeitszeit gehören.
Ist ja auch so beim umziehen.
Wer z. B auch in der dienstkliedung heim gehen darf gehört das um ziehen nicht zur Arbeitszeit.
Muss man aber Kleidung tragen mit der man nicht nachhause darf (Schutz und Hygiene) gehört das umziehen zu Arbeitszeit.
Gehört zur Arbeitszeit
Allerdings kann das zu anstrengenden Rechtsstreits führen.
lg
Wenn der Betrieb den Test IM BETRIEB verlangt, ist das Arbeitszeit.
Vielen Dank nochmal :)