Was zählt zur Arbeitszeit?

4 Antworten

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Wenn der AG eine Testpflicht fordert, dann gilt diese Zeit als Arbeitszeit.

Siehe auch: https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123

Im meinem Betrieb gilt die Testpflicht. Muss ich diesen Test außerhalb der Arbeitszeit durchführen?

Nein, das müssen Sie nicht. Diese Zeit, die sie für die Testung im Betrieb (inklusive Warten auf Testergebnis) brauchen, gilt als Arbeitszeit und ist vom Arbeitgeber wie Arbeitszeit zu vergüten.

Listona 
Fragesteller
 14.04.2021, 06:15

Vielen Dank nochmal :)

clemensw  14.04.2021, 17:56
@Listona

Danke für den Stern!

Nur bei Testpflicht findet der Test während der Arbeitszeit statt

Werden die Tests auf freiwilliger Basis angeboten, wird die Testung nicht als Arbeitszeit angesehen. Sind die Test angeordnet, sind sie als Teil der Arbeitszeit zu vergüten.

Quelle haufe.de

Woher ich das weiß:Recherche
Listona 
Fragesteller
 08.04.2021, 11:33

Okay, nein ich muss den machen ansonsten---> Kein Zutritt

Lexl81  08.04.2021, 11:40
@Listona

Müsste eigentlich zur Arbeitszeit gehören.

Ist ja auch so beim umziehen.

Wer z. B auch in der dienstkliedung heim gehen darf gehört das um ziehen nicht zur Arbeitszeit.

Muss man aber Kleidung tragen mit der man nicht nachhause darf (Schutz und Hygiene) gehört das umziehen zu Arbeitszeit.

Gehört zur Arbeitszeit

Allerdings kann das zu anstrengenden Rechtsstreits führen.

lg

Wenn der Betrieb den Test IM BETRIEB verlangt, ist das Arbeitszeit.