Freiwillige Feuerwehr: Arbeitszeit bei oder während Einsatz

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  1. und 2. Dein Arbeitgeber muss dich, geregelt im Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes, für Einsätze und Ausbildung freistellen. ABER wenn ihm das nicht paßt oder er damit Probleme bekommt wird er früher oder später einen Weg finden dich los zu werden. Es ist daher immer ratsam mit dem AG einen Konsens zu finden wie im Alarmfall verfahren wird.

  2. liegt es in Verantwortung des Einsatzleiters festzulegen wie lange nach dem Einsatz ihr braucht um euch zu regenerieren. Für den Zeitraum bekommst du dann auch von deinem Träger eine Bestätigung das du im Einsatz warst und nur für die Zeit kann dein AG dann vom Träger auch die Lohnkostenübernahme beantragen

Dabei ist immer zu bedenken das dein AG dich für die Bewältigung der Arbeitsaufgaben eingestellt hat. Wenn du zum Einsatz bist dann müssen die Aufgaben ja trotzdem erledigt werden. Das muß dein AG abfangen und deine Kollegen müssen eventuell deine Aufgaben mit machen. Was an dem einen Arbeitsplatz noch ohne Probleme möglich ist, kann an anderer Stelle reichlich Probleme bereiten.

Hängt wie immer alles vom Bundesland ab, ich kann es nur für By. sicher beantworten, aber woanders dürfte es genauso sein.

Wenn ich vor dem Arbeitsbeginn einen Einsatz habe und dieser so lange dauert, dass ich nicht mehr pünktlich da sein kann. Bekomme ich dann für diese Zeit eine Freistellung oder wie sieht das aus?

Ja du bist freigestellt und musst nicht zur Arbeit. Auch nicht für eine zeitlich angemessene Ruhepause danach. Die meisten fangen morgens das arbeiten an, also hättest du ja dann gar keine Nachtruhe.

Wenn während der Arbeitszeit einen Einsatz habe, muss ich den Chef ja nach Erlaubnis fragen. Gibt es auch Situationen in denen er mich gehen lassen MUSS!!???

Das Um-Erlaubnis-Fragen ist eher eine Formalität und müsste - wenn sich alle ans Gesetz halten - eher heißen Kurz-Bescheid-geben. Er MUSS dich per Gesetz immer gehen lassen. Erstens, weil es so drin steht im jew. Gesetz zur Feuerwehr und zweitens, weil er verpflichtet ist, den Umständen nach zumutbar zu helfen und seine Hilfe ist es, dich gehen zu lassen. Und wenn du nicht gerade ein Manager bist, von dem Millionenverträge abhängen, dann ist es zumutbar.

Wenn ich nach oder vor dem Arbeitsbeginn einen Einsatz habe und dieser sehr lange dauert. Ab welcher Stundenanzahl bekomme ich den nächsten Tag frei?

Es kommt drauf an. Ist der Einsatz nachts, dann muss dir die Nachtruhe gegönnt werden. Diese geht von 22 Uhr bis 6 Uhr (hier jedenfalls, bei dir wirds ähnlich sein). Das hat zur Folge, dass dir ein Einsatz von 2:00 bis 4:00 angerechnet wird und sich deine Nachtruhe um zwei Stunden verlängert. Ergo müsstest du erst 2 Stunden später auf Arbeit. Ob sich jetzt ein Einsatz tagsüber auf die Arbeit am Folgetag auswirkt, kann ich nicht genau sagen. Aber ich vermute mal, dass er wirklich seeeehr lange dauern müsste. Allerdings wirst du eh nach ein paar Stunden spätestens abgelöst werden (erst recht als AGT), falls nicht taugt dein Kommandant nichts.

So, und jetzt kommt das dicke ABER:

Natürlich können wir alle, egal ob AG oder AN, verlangen, dass der jew. andere sich ans Gesetz hält, sprich: Gehen lassen, Ruhe gewähren etc. etc. Aber dann wirst du im Berufsleben es seeeeehr schwer und früher oder später schlechte Karten haben. Also überleg dir genau, ob und wann es sich WIRKLICH lohnt (mittendrin wegen nem BMA abhauen? Schön blöd, mEn.) und ob man auf sein Recht pochen sollte. Recht haben und Recht bekommen sind nämlich zwi paar Stiefel. Und bedenke: Als Freiwilliger Feuerwehrmann verdient man weniger als in jedem anderen Beruf ;-)

Danke!!!

@Stroekiii

Kein Thema, wenn noch was ist, ruhig fragen :-)

also nach 6 stunden einsatz muste nicht mehr arbeiten dein chef muss dich nicht zum einsatz gehen lassen leider ist das so ich sage immer die arbeit geht vor feuerwehr

(1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.