Darf der Arbeitgeber Dich zum Gespräch einbestellen , wenn Du länger als eine Woche krank bist.?
Unser Arbeitgeber hat eine Schreiben ausgehängt, das sich alle Mitarbeiter die länger als 1 Woche krank sind, im Büro melden müssen für ein Gespräch. Ich denke das dies nicht rechtes ist, da es alle Mitarbeiter betrifft und zusätzlich Druck aufgebaut werden soll. Bei einzelnen auffällige Mitarbeiter, könnte evt. nötig sein, aber nicht bei allen. Was soll ich tun? Bin seit einer Woche krank und werde wahrscheinlich, weiter krankgeschrieben (Burnout). Mir geht es schon schlecht, wenn ich nur an die Arbeit denke,
3 Antworten
Ich denke das dies nicht rechtes ist, da es alle Mitarbeiter betrifft und zusätzlich Druck aufgebaut werden soll.
Danach sieht es aus - ganz abgesehen davon, dass der Arbeitgeber überhaupt keine Rücksicht auf die Art der Erkrankung nimmt, ob eine Wahrnehmung des Gesprächs durch den erkrankten Arbeitnehmer also überhaupt möglich ist.
Wenn die Gesprächsaufforderung inhaltlich so formuliert ist, wie Du sie hier wiedergibst, kannst du sie (rechtlich betrachtet) schlicht ignorieren.
Offensichtlich ist der alleinige Gegenstand eines solchen Gesprächs die Tatsache der Erkrankung; und der erste Eindruck ist der, dass dieses Gespräch ein Disziplinierungsmittel sein soll.
Der Arbeitgeber darf einen erkrankten Arbeitnehmer aber nur dann zu einem Gespräch bestellen, wenn das Gespräch Punkte zum Inhalt hat (das heißt also, dass der Arbeitgeber das Gesprächsthema mitteilen muss), die das Direktionsrecht des Arbeitgebers betreffen - wenn es also z.B. um die Organisation der Arbeit bezüglich des betroffenen Arbeitnehmers geht - und (selbstverständlich) wenn das dem Arbeitnehmer aufgrund der Art der Erkrankung überhaupt zuzumuten ist.
Dein Arbeitgeber darf dich jederzeit zu einem Gespräch einbestellen, ausser Du bist noch krank. Mit einem Burnout wirst du Dir aber andere Gedanken machen müssen, das geht nicht so schnell vorbei.
Kannst Du auch was anderes als Copy Paste.
Ja, z.B. fundierte Antworten und Kommentare schreiben.
Außerdem: Was hast Du daran auszusetzen?
Wenn ich Dir im Kommentar schreibe (und erkläre), dass Deine Antwort so allgemein nicht richtig ist, erfahren andere User mit ähnlichen Antworten noch lange nicht, dass das auch für sie gilt.
Und was hat Deine polemische Frage mit den inhaltlichen Aspekten zu tun? Nichts!
Dein Arbeitgeber kann sich durchaus Gedanken um die Gesundheit seiner Belegschaft machen, schließlich ist er es auch, der dafür sorgen kann, dass zumindest das Arbeitsumfeld nicht gesundheitsgefährdend ist. Ich kann daran nicht etwas grundsätzlich Schlechtes sehen. Du weißt ja nicht, was in diesen Gesprächen besprochen wird.
Ich kann daran nicht etwas grundsätzlich Schlechtes sehen.
Ach! Es ist allgemein aber bekannt, dass solche Gespräche für einen Großteil der Arbeitgeber ein Disziplinierungsmittel sind!
Der Arbeitgeber darf einen erkrankten Arbeitnehmer nur dann zu einem Gespräch bestellen, wenn das Gespräch Punkte zum Inhalt hat, die das Direktionsrecht des Arbeitgebers betreffen - wenn es also z.B. um die Organisation der Arbeit bezüglich des betroffenen Arbeitnehmers geht - und (selbstverständlich) wenn das dem Arbeitnehmer aufgrund der Art der Erkrankung überhaupt zuzumuten ist.
Du weißt ja nicht, was in diesen Gesprächen besprochen wird.
Das hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer selbstverständlich aber mitzuteilen.
Das ist so allgemein nicht richtig.
Der Arbeitgeber darf einen erkrankten Arbeitnehmer dann zu einem Gespräch bestellen, wenn das Gespräch Punkte zum Inhalt hat, die das Direktionsrecht des Arbeitgebers betreffen - wenn es also z.B. um die Organisation der Arbeit bezüglich des betroffenen Arbeitnehmers geht - und (selbstverständlich) wenn das dem Arbeitnehmer aufgrund der Art der Erkrankung überhaupt zuzumuten ist.