Probearbeit unbezahlt /mündlich zugesagt bekommen, dass man übernommen wird = Ausnutzung?

2 Antworten

Wegen "an den Tagen bin ich nicht da", gibt es Probleme, da es keine Zeugen gibt und Aussage gegen Aussage ist. Allerdings ist mit der Aufnahme einer Tätigkeit verbunden, dass man dafür entlohnt wird. Mal beim Nachbarn im Garten mit zu helfen, würde man vielleicht umsonst machen; aber keine Tätigkeiten für die "im normalen Gebrauch" eine Entlohnung stattfindet.

mottenkopp1 
Fragesteller
 10.07.2015, 12:44

Eine Mitarbeiterin stand daneben und hat es mitbekommen. Das Problem ist wahrscheinlich einfach, dass sie sich auf die Seite des Chefs schlagen wird.

Ich zitiere mal:

"Im Zweifelsfall muss Probearbeit angemessen vergütet werden

Wird bei der Vereinbarung von Probearbeit nicht über die Vergütung gesprochen, gilt entsprechend der Regelung in § 612 BGB eine den Umständen nach angemessene Vergütung als vereinbart. Praktisch bedeutet dies, dass derjenige, der nach Weisung arbeitet, auch bezahlt werden muss. Eine Ausnahme von dieser Regelung muss ausdrücklich vereinbart werden.

Das Zustandekommen einer derartig speziellen Vergütungsvereinbarung muss der Arbeitgeber nachweisen. Sind keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden, muss der Arbeitgeber im Streitfall vor dem Arbeitsgericht möglicherweise auch nachweisen, dass durch die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht bereits stillschweigend ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Grundsätzlich reicht es für den Abschluss eines Arbeitsvertrages aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet und der Arbeitgeber das Angebot annimmt, indem er dem Arbeitnehmer Arbeit zuweist."

Quelle: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtslexikon/arbeitsrecht-rechtslexikon/probearbeit

Du kannst also sehr wohl eine Bezahlung einfordern.

Familiengerd  10.07.2015, 13:48

Sehr gut, PeterSchu!!