Was soll ich nur machen Darf Arbeitsamt kurzfristig mir ne Maßnahme andrehen obwohl ich Urlaub gebucht habe?
Hallo.. Habe ein Riesen problem, da ich eine Maßnahme machen muss und ich aber Urlaub geschenk bekommen habe der schon vorher gebucht worden ist zu mein Geburstag habe ich angst das Arbeitsamt mir das nicht erlaubt. Es sind ca 3 Wochen die mein Freund gebucht hat. Was kann man denn dagegen machen? Und noch eins da mein Sohn woanders lebt und ich denn selten sehen darf und ich die Maßnahme machen muss meinte der vom Amt das ich wenn ich mein Sohn habe nicht frei bekommen kann oder früher weg gehen darf da es Wochenende auch noch zeit dafür gibt aber Jugendamt nicht am Wochenende Arbeiten was mach ich nun auch damit ich habe keine ahnung was ich noch machen soll.... Meine Nerven sind am ende.
6 Antworten
Du musst Urlaub bei der ARGE genauso anmelden wie bei einem Arbeitgeber, dies wurde dir auch so mitgeteilt. Hättest du den Urlaub rechtzeitig bei der Arge angemeldet hättest du jetzt kein Problem. Sollte der Urlaub von deinem Freund so kurzfristig geplant sein, das es für eine Anmeldung beim Amt nicht reicht, hätte er vorher mit dir sprechen sollen auch wenn es ein Geschenk ist.
Und wenn das Amt sich quer stellt dann ist es eben so, fliegst trotzdem in Urlaub und du bist für's Amt nicht erreichbar bekommst du eine Sperre für das Arbeitslosengeld. Man muss sich halt auch als Arbeitsloser an bestimmte Regeln halten, so wie als Arbeitnehmer.
Wohin geht denn dann das Kindergeld, ohne Konto holst das in Bar ab?
Meine Mutter bekommt es auf ihr konto
Ok, also bekommst nicht du das Kindergeld sondern deine Mutter. Aber da das Amt dir ja eine Maßnahme anordnet, bekommst du ja wohl was vom Amt und wenn es "nur" Hartz4 ist.
Wenn du mit dem Amt nix zu tuen hast, weil du von deinem Erspartem, Erbe, Freund, Lottogewinn lebst, hättest du mit dem Amt nix zu tuen.
Meine Eltern haben mich mit versorgt und nichts anderen.. Habe nur vom Kindergeld 190 euro gelebt auf deutsch... aber von mama und Papa essen bekommen. Nur da mein Vater Krank wurde ist der zum Amt gegangen und ich selbst erst nicht arbeiten gehen konnte da ich noch Therapie machen sollte wo ich bis heute kein Platz bekommen habe.
Wenn Du bereits unterschrieben hast gilt's, schätze ich mal.
Wenn nicht könntest Du sagen, dass Du an Stelle einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) lieber einen Verwaltungsakt haben möchtest. Damit verweigerst Du die Maßnahmenverordnung nicht, sondern Du wünschst nur eine andere Form. Gegen den Verwaltungsakt kannst Du dann Widerspruch einlegen. Das geht bei der EGV nicht. In dem Widerspruch kannst Du den Sinn der Maßnahme, die Kompetenz des Sachbearbeiters und die hinreichende Überprüfung deines Falles (z.B. fehlendes Interview) in Zweifel ziehen. - Das ist was ich so gehört habe.
Auf jeden Fall immer einen Beistand (Zeugen) mitbringen zum Gespräch.
Habe nichts unterschrieben geschweige denn Papiere gehabt. er hat es nur mündlich ausgesprochen mehr nicht.
Du musst dein(e) Berater(in) drauf ansprechen das du von dann bis dann ortsabwesend sein wirst und ob das in Ordnung is... im Jahr stehen dir 21 Tage zu an denen du im urlaub sein kannst...allerdings nur durch genehmigung des Jobcenters wenns länger ist...
LG Cherry
Das ist das problem die haben kurzfristig alles mit dem Maßnahme gemacht das wusste ich erst 27.10 und mein Freund hat am 10.10 Urlaub gebucht gehabt nur der stellt sich sehr quer vom Amt der meinte auch das wenn ich mein Sohn habe nicht frei bekomme oder früher gehen kann will er auch nicht
Das ist das problem die haben kurzfristig alles mit dem Maßnahme gemacht das wusste ich erst 27.10 und mein Freund hat am 10.10 Urlaub gebucht gehabt nur der stellt sich sehr quer vom Amt
Naja, es wäre sinnvoller gewesen, die Reise im Reisebüro zu reservieren, am nächsten Tag ins JC und Urlaub beantragen. Wenn die dort Okay gesagt hätten, dann hätten sie das auch nicht unbedingt wegen einer Maßnahme zurückgenommen - dann wärst du halt ein paar Tage später eingestiegen.
Das gibt es wirklich, in der letzten Maßnahme, welche ich betreut habe, hatten wir zwei solche "Kandidaten", die erst Wochen später in der Maßnahme angefangen haben.
Jetzt - nichtsahnend - kann das JC auch mal einfach die Zustimmung verweigern.
Was deinen Sohn anbetrifft - lass dir vom Jugendamt schriftlich geben, wie die Bedingungen für Deine Besuche bei ihm sind.-
Das kannst du dann ja mal vorlegen und dann beantragen, dass du früher wegwillst - mal sehen, was dann erzählt wird als Grund für eine Verweigerung.
Du darfst nur 2 Wochen von deinem Haus wegbleiben oder sowas.
Diesen "Urlaub" musst du ähnlich wie in einem Betrieb bei deinem Sachbearbeiter einreichen und dieser muss dies auch genehmigen.
Tja hätten sie vorher sagen müssen und nicht alles kurzfristig machen 7 Jahre haben sie sich nicht gemeldet habe auch keine leistung bezogen also können die mich mal langsam.. Wenn der mir doof kommt komme ich langsam auch doof die machen eh nur was die wollen....
Eigentlich wird man darüber belehrt bzw. hat man ja auch SChreiben und Verträge.
Und am ende, wer sitzt wohl am lääängerem Hebel. .. . .
Wann wurde der Urlaub denn gebucht? Wenn du Leistungen beziehst musst du Abwesenheiten immer sofort beim Jobcenter angeben..
Bekomme seid 7 Jahren kein Geld vom amt habe nur Kindergeld bekommen mehr nicht.
Wieso bekommst du Kindergeld wenn dein Sohn woanders lebt? Und wenn du ihn selten sehen darfst, aus welchem Grund?
War noch zu Jung war grad 17 wo ich denn bekommen habe. Ja wegen mein 50 prozent behinderrung
Wenn du kein Geld von dennen ekommst, was sollen sie dir dann streichen? Kindergeld können Sie deswegen streichen
Bekomme kein Geld vom amt habe immer vom Kindergeld gelebt auch das ist das problem, arbeitsamt hat mich direkt einfach in eine Maßnahme gestckt die am 07.11 los gehen soll die haben sich lange nicht gemeldet und habe auch nie geld von dennen bekommen wie die das gesagt haben.
Habe noch nicht mal ein Konto wo die es Überwiesen haben sollen