Gezwungen zu einer Maßnahme vom Arbeitsamt

17 Antworten

Für sie ist es deshalb kaum Möglich an dieser Maßnahme teilzunehmen

Dann wird es ihr auch nicht möglich sein Arbeitslosengeld zu beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Wenn es einen triftigen Grund gibt, solche Maßnmahmen abzulehnen (wie weit das Kind dazu zählt, wird natürlich sehr genau untersucht), können solche Maßnahmen abgelehnt werden. Sie sollte mit ihrem Sachbearbeiter darüber sprechen.

sie sollte bei ihrem berater vorsprechen und dort den sachverhalt klären

hat sie denen das schon mit geteilt? bzw. mehrfach mit geteilt?

das amt ist dafür nicht grad berühmt, alles auf anhieb zu spannen ^^

zum berater gehen und vortragen.

ja das ist klar aber worauf könnte sie sich berufen im zweifelsfall?

@herzog1706

einfach auf die tatsache dass sie keine betreuung fürs kins hat. Oder sie beantragt eben eine kinderbetreuung die das arbeitsamt dann bezahlt. Wichtig ist : auch alles schriftlich machen! Nicht dass noch jemand das vergisst was vorgetragen wurden und sanktionen entstehen ;-)