Kann mich das Jobcenter zu Maßnahmen verpflichten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich hat ein Job auf dem 1.Arbeitsmarkt immer Vorrang vor einer Maßnahme. Das Amt kann lediglich verlangen, daß man beides parallel macht, sofern möglicht. Überschneiden sich die Zeiten, hat wiederum der Minijob den Vorrang. Es gibt nur eine Ausnahmeregelung,wann die Maßnahme immer Vorrang hat: Wenn aus ihr unmittelbar eine besserbezahlte Anstellung resultiert (z.B. wenn du eine Jobzusage in der Tasche hast, die an die Fortbildungsmaßnahme gebunden ist). In 99% aller Maßnahmen ist das aber nicht der Fall.

Was das JC deinem Bekannten gegenüber gelogen hat, ist also schlicht gelogen,um die Maßnahme vollzukriegen. Da hat er sogar noch Glück,daß ihm nicht noch eine Sperre reingedrückt wurde, weil die Erhöhung der Hilfsbedürftigkeit sanktionierbar ist.

Eine Arbeitsaufnahme, die zu einer Verringerung der Hilfebedürftigkeit führt, ist niemals genehmigungspflichtig. Auch nicht bei einem Minijob.

Wenn dein Sohn eine Lehre anfängt und deswegen auszieht, fällt er aus der Bedarfgemeinschaft raus. Wieviel Geld du dann noch kriegst, kann man ohne genauere Angaben nicht so pauschal sagen.

Und zur Maßnahme muss ich nochmal wiederholen: Ein Job auf dem Arbeitsmarkt hat immer Vorrang vor einer Maßnahme, es sei denn, es resultiert unmittelbar ein Beschäftigungsverhältnis daraus. Du musst deinen Job deswegen nicht kündigen, darfst die Maßnahme aber auch deswegen ablehnen. Vielmehr muss dich der Maßnahmeträger für die Zeit deines Minijobs freistellen.

wenn du leistungen bekommst hast du auch pflichten. hier eben an vorgeschlagenen maßnahmen teilzunehmen

roadrunner3 
Fragesteller
 29.02.2012, 14:04

Bei einem 400,00 Euro Job würde ich doch gar keine Geldleistungen mehr vom Amt bekommen. Es geht doch darum, das ich erst um Erlaubnis fragen muss, damit ich den Job erst annehmen darf und das das Amt dann auch sagen darf ich muss den Job wegen einer Maßnahme wieder kündigen, obwohl ich doch das Amt geldmäßig entlaste mit diesem Job, da ich ja mit diesem Job halt vom Amt kein Geld mehr bekommen würde. Liebe Grüße.

Die Verpflichtung ist rechtens!

Ja das können die.Hatte mal das gleiche Problem entweder Massnahme oder den damals noch 325€ Job.Ich habe mich für den Job entschieden.