Wie ermittelt die Huk24 die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden (Kasko Plus)?
Eine Frage an unsere Versicherungsexperten:
Die Huk24 bietet mit dem Baustein Kasko Plus in der KFZ Versicherung neben der Neuwertentschädigung auch eine Kaufwertentschädigung für den Fall, dass der Wagen gebraucht gekauft wurde.
Wie wird die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden von der Huk24 festgelegt?
Beeinflusst der tatsächlich gezahlte Kaufpreis den rechnerisch ermittelten Kaufwert?
Ist man verpflichtet den Kaufpreis der Versicherung mitzuteilen?
(In dem speziellen Fall liegt der Kaufpreis unter dem Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt)
Aus den allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Huk24:
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge und gebrauchte Teile
A.8.2.4 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, das Sie als
Gebrauchtfahrzeug erworben haben, erstatten wir in Kasko in den ersten
24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie den
Kaufwert.
Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des
Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, vermindert
um eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt
noch nicht fachgerecht repariert wurden.
A.8.2.5 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils,
das Sie gebraucht erworben haben, ersetzen wir den Kaufwert. Es gelten
die Regeln der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge in
A.8.2.4 sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeitraum, in dem wir die
Kaufwertentschädigung leisten, ab dem Datum, an dem Sie das Teil
erworben haben.