Verfällt bei "Kasko Select" die Herstellergarantie beim Auto?

4 Antworten

Moin,

nur beim Kasko oder Teilkaskoschaden gilt, sofern vereinbart, die Werkstattbindung. Die Werkstatt ist verpflichtet Originalteile zu verwenden und nach Herstellervorgaben zu arbeiten. Mit meinem VW müsste ich z.Bsp. zu Ford oder bei Glasschaden auch zu Carglas. Wenn der Schaden bei der Versicherung telefonisch angezeigt wird, machen die sogar gleich einen Termin mit der Werkstatt klar.

Service und Haftpflichtschaden (den die Unfallgegnerversicherung zahlt) rmuss nicht bei der jeweiligen Markenwerkstatt gemacht werden, wichtig ist nur das die gewählte Werkstatt die Auflagen des Herstellers erfüllt und das Serviceheft gepflegt wird. Nach EU-Recht darf da durch kein Nachteil entstehen, weil nicht die Markenwerkstatt in Anspruch genommen wurde.

MfG

Hi,

eine KFZ-Kaskoversicherung hat nichts mit etwaigen Herstellergarantien zu tun.

Es wäre ja zu schön, wenn die Autohändler dir auch noch vorschreiben wollen, wo Du dein Fahrzeug versicherst.

LG

Könnten sie lustigerweise über die Grantie regeln. Macht aber aus Imagegründen keiner. Da wären dann auch bestimmt so einige Korruptions- und Monopoluntersuchungsausschüsse am Werk.

Danke für die Rückmeldungen. Aber heißt es nicht, dass ein Auto in einer markengebundenen Werkstatt repariert werden muss, da andernfalls die Garantie erlischt?

Soweit ich weiß, ist das unzulässig, zumindest bei Unfallschäden. Sie können nur fachgerechte Reparatur nach den Herstellervorgaben verlangen. Wenn aber die Inspektionen bei einer freien Werkstatt gemacht werden, kann es evtl. Probleme geben - aber nur mit Zusatzgarantien, die gesetzliche Gewährleistung ist davon sowieso unabhängig.

Ich war früher mal bei der Versicherung angestellt, die "Kasko Select" anbietet. Von Problemen mit der Garantie hab' ich nie was gehört. Im Zweifelsfall bei der Schadenmeldung die Garantie erwähnen und fragen, ob die auch eine markengebundene Werkstatt haben. Das gibt's nämlich auch.

Nein. Das hat nichts miteinander zu tun.