Kann man seine Kfz Versicherung nach Haftpflicht und Kasko Schaden kündigen?

9 Antworten

Außerordentliches Kündigungsrecht entsteht durch die Schäden nicht durch Stilllegung des Kfz. Allerdings tritt durch Wegfall des versicherten Interesse eine kostenlose versicherungsphase ein die bis zum Ende der aktuellen versicherungsperiode andauerd. Gleichzeitig bleibt für das Kfz eine mindestens 6 monatige kostenlose ruhevercherung bestehen (Haftpflicht u. Teilkasko fals vorher Kasko mitversichert war, ansonsten nur Haftpflicht) Da durch die Stilllegung der Vertrag nicht beendet wird kann das Fahrzeug wenn es während der laufenden versicherungsperiode auf den gleichen Halter und Versicherungsnehmer wieder in Betrieb genommen wird, nur mit dem noch laufenden Vertrag wieder versichert werden. Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel würden diese Einschränkung aufheben. Nach Ablauf der versicherungsperiode endet der Vertrag bei stillgelegten Kfz ganz automatisch ohne das es einer Kündigung bedarf.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

NACH einer Schadensregulierung können beide Vertragspartner den Vertrag außerordentlich kündigen.

Wenn dein Vater aber anschließend das Fahrzeug verkaufen will, kann er ohnehin kündigen, wenn er kein neues Fahrzeug auf den Vertrag anmeldet, oder auch wenn er ein neues Fahrzeug anschafft. Beim Fahrzeugwechsel ist das jederzeit möglich.

Beitragsguthaben wird dann verrechnet oder ausgezahlt.

.... ja, beide Vertragsparteien können ohne Angabe von Gründen kündigen.

Dass ist hier aber ja nicht die Lösung, denn der Vertrag endet mit dem Verkauf/der Abgabe meist schneller.

Wenn er das Auto abmeldet, erlischt auch der Versicherungsschutz, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Aber erst nach Ablauf der versicherungsperiode

Bei Regulierung eines Schadenfalles ist ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Zeit vorhanden. Bitte in den Bedingungen nachlesen.

Der Schaden muss innerhalb einer Woche (Bedingungen nochmals nachschauen) gemeldet werden. Ansonsten wird er abgelehnt.

Bei Versicherung anrufen und fragen, das geht auch.

Einen Monat sonderkündigungsrecht.... Bei allen Versicherungen gleich, ist gesetzlich vorgegeben