Was passiert, wenn man sich bei der Polizei nicht ausweisen kann?

8 Antworten

Grundsätzlich werden deine Angaben überprüft. Wenn dann nichts weiter vorliegt, gehst du deines Weges. Solltest du gelogen haben, geht es zur Wache und du bekommst eine 2. Chance. Danach geht es dann zur Erkennubgsdienstlichen Behandlung. ( Fingerabdrücke, Fotos) Ohne Delikt hat die Polizei 12 Stunden Zeit, dich zu identifizieren. Falls du jedoch bei den Personalien gelogen hast! haben sie schon einen Grund, dich ohne Richter bis zum Ablauf des folgenden Tages festzuhalten. Danach entscheidet ein Richter, wie lange du noch mit deinem Namen hinterm Berg halten darfst.

du bleibst solange im Revier bis sie deine wahre identität kennen. Also sie rufen deine Eltern Verwandte usw. an

Man wird Dich mit zur Wache nehmen und Dich solange befragen bis Du eine vernünftige Auskunft gibst und dann Deine Eltern benachrichtigen und fertig.

nehmen die polizisten einen doch mit auf die wache oder?

Entweder Du wirst auf der Wache zur Überprüfung deiner Personalien festgehalten oder es werden deine Eltern informiert oder sie fahren mit Dir nach Hause und Du kannst dort deinen Ausweis vorzeigen.

Häufiger Rechtsirrtum: Ab 16 muß jeder deutsche Bürger im Besitz eines Ausweisdokuments sein; eine Pflicht zum Mitführen des Dokuments gibt es hingegen nicht.

Ausnahme: Führerschein während der Fahrt - hier kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 10€ erhoben werden (das ist Fahren ohne Führerschein, nicht zu verwechseln mit Fahren ohne Fahrerlaubnis).

im prinzip kann man die ja anlügen

Da würde ich von abraten, da falsche Angaben eine Ordnungswidrikgeit sind (OWiG §111):

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

die nicht ganz billig ist:

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro [...] geahndet werden.

Das ist ganz Einfach. Bist du unter 18 hast du nach 10 nichts mehr draußen zu suchen. Danach entscheiden sie, je nach deiner mentalen Verfassung nach Hause bringen (das tun eher die wenigsten) oder dich auf ein Revier bringen,um dich dort von deinen Eltern abholen zu lassen.

Kannst du dich nicht Ausweisen, bist du sog. "beschränkt befähigt" , das heißt, du kannst deine Grundrechte , wie dich von ihnen mitnehmen zu lassen nicht verweigern, es sei denn, du siehst schon älter als 18 aus und die Behörden können dich passieren lassen, aber auch da gilt noch die mentale Beschaffenheit.

Artus01  11.01.2014, 15:33

Selten sochen Unsinn gelesen!