Darf ich mich wehren, wenn Polizisten ihre Dienstvorschrift brechen?

24 Antworten

Nur der Verdächtige darf über die Leibesvisitation durchsucht werden auf Anordnung eines Richter/Staatsanwaltes o d e r bei Gefahr im Verzug durch Polizeibeamte.

Paragraphen 102;103;105 StGB.

Widerstand zu leisten hätte höchsten, zumindest dann wenn diese körperlich vom Verdächtigen erfolgt, eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zur Folge.

Aber auch die Polizeibeamten dürfen, um das Resultat zu erwirken, keine direkte körperliche Gewalt anwenden, wenn durch andere Mitteln der Zweck erreicht wird ohne dass körperliche Gewalt durch den Verdächtigen vorausgegangen ist. Es sind solche Mittel zu wählen, die den Verdächtigen am wenigsten belasten.

Am besten wäre in diesem Fall den Zweck der Aktion und die jeweiligen Akteure zu erfragen um anschließend eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu generieren. Sich verbal gegen Massnahmen der Bediensteten, wenn keine Beleidigungen erfolgen zu wehren, ist legitim, demzufolge die Bediensteten aufgrund solcher Tatsache keine körperliche Gewalt anwenden dürfen.

Wenn allerdings zwei Bedienstete gegen den Verdächtigen stehen, wäre jegliche Weigerungsform, es sei durch Besinnung eines Bediensteten, zweckloer Natur. Am Ende solltest Du, um Provokationsargumenten entgegen zu wirken, das Prozedere über Dich ergehen lassen, zumal dann, wenn Du nichts zu verbergen hast, da Du ansonsten zu einer Erhärtung des Verdachtsmomentes ungewollt beitragen würdest. Hättest Du etwas zu verbergen, bleibt Dir nur das Weglaufen in der Hoffnung, auch wegzukommen.( scherzhaft gemeint).

Liebe Grüße

Beamte, nicht Bedienstete. ausserdem gibt es andere gesetzliche Grundlagen, das Polizeigesetz des entsprechenden Bundesland z.B.

Nur der Verdächtige darf über die Leibesvisitation durchsucht werden

Das ist leider falsch! Siehe meine Antwort dazu (und die von PepsiMaster, NSchuder).

Sie werden schon einen Verdacht haben, sonst würden sie dich nicht dazu auffordern. Es gibt keine Verdachtsbeweise - das Wort widerspricht sich schon in sich. Es reicht völlig, wenn sie zB meinen deine Pupillen wären zu klein/groß, dass du fahrig oder nervös wirkst, sie meinen etwas zu riechen,.... Wie gesagt, einen Grund haben Sie schon, die möchten auch lieber nen Kaffee trinken als sich den Inhalt deiner Taschen anzusehen. Entsprechend darfst du es zwar verweigern- dann dürfen die dich aber auch mit zur Wache nehmen und durchsuchen.

Ich hab gelesen, dass Polizisten ......

Tja, das ist natürlich eine wirklich erschöpfende Rechtsauskunft.

Klar darfst Du Dich wehren, wenn Polizisten den Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verlassen.

Aber - nun pass mal genau Acht - man gesteht Dir hierbei keinerlei Irrtumsrecht zu.

Denn hatten die gar nicht die gesetzlichen Rahmen verlassen, bist Du dran wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Ich hab mal irgendwo gelesen.... vergiss es gleich und Ahnung hast Du auch nicht, denn es gibt in der Rechtslehre gar keine "Verdachtsbeweise" und es ist auch ohne Verdacht und ohne Beweise möglich, Dich zu durchsuchen, es reicht aus, wenn die Kontrolle zu einem bestimmten Zweck stattfindet oder Du Dich an einem bestimmten Ort aufhälst - siehe hierzu die Antwort von NSchuder.

Wehrst Du Dich dann,, bekommst Du ein paar auf die Glocke und wirst auch noch bestraft.

Du musst also erkennen, was genau wie vorliegt und das auch rechtlich einwandfrei begründen können.

Polizisten lernen ihren Job mehrere Jahre lang und das nicht ohne Grund, denn die Vorschriften sind extrem umfangreich. Du solltest mind. über das gleiche Wissen verfügen, die gleiche Ausbildungsqualität, bevor Du hierbei eine Entscheidung triffst, denn wie eingangs gesagt, irrst Du Dich, kann das nicht passieren sondern Du bist ganz einfach nur der Mops.

Erstmal: Was die Polizisten gemacht haben, war in diesem Fall nicht rechtswidrig.

Ansonsten: Eine rechtswidrige Polizeimaßnahme ist als rechtswidriger Angriff zu werten, sodass man sich dagegen wehren darf, solange diese Gegenwehr erforderlich ist. Das ist dann von §32 StGB gedeckt(Notwehr).

Die andere Frage ist allerdings, ob Notwehr gegen eine rechtswidrige Polizeimaßnahme ratsam ist. Polizisten sind in aller Regel besser ausgebildet und bewaffnet als der Normalbürger, und in der Praxis hat sich gezeigt, dass sie sich bei Ermittlungen und vor Gericht häufig gegenseitig decken. Da hilft es dann wenig, wenn das eigene Handeln eigentlich rechtmäßig war.

und ich sage daraufhin "Nein" und sie es dann mit Gewalt machen, darf ich mich dann gegen diese gesetzeswidrige Maßnahme wehren

Antworten bezüglich der gesamten Situation wurden bereits ausreichend gegeben. Speziell zu dem zitierten Teil: du musst nicht bei einer etwaigen Leibesvisitation "mithelfen", wenn du allerdings mit Gewalt dagegen vorgehst, wird wahrscheinlich eine Anzeige erstattet.