Wann darf die Polizei mit mir irgendwelche Test's machen oder mich mitnehmen?

9 Antworten

Auch als Fußgänger bist du Verkehrsteilnehmer, wenn du diesen aus Sicht der Polzei gefährdest dürfen diese dich sowohl mitnehmen als auch einen Alko-test machen lassen. Hast du einen Führerschein, kommt es zu den gleichen Restriktionen wie bei einer Trunkenheitsfahrt.

Hast du einen Führerschein, kommt es zu den gleichen Restriktionen wie bei einer Trunkenheitsfahrt.

also auch eine Sperre, Führerscheinentzug und Geldstrafe?

Unsinn, dann müssten alle Besucher des Oktoberfestes Führerscheinlos sein!!!!

@ginatilan

Erzählt doch nicht immer so einen Blödsinn.

Selbst, wenn Du vor Ort freiwillig bläst und dabei drei Promille rauskommen, Du aber noch so einigermarsen fit bist, darf Dich die Polizei auch nicht mitnehmen.

Und selbst, wenn zu betrunken bist, dass Dich die Polizei zur Gefahrenabwehr mitnehmen muss, darf sie Dich weder Pusten lassen, kein Blut abnehmen und erst recht keine Strafanzeige fertigen.

Dementsprechend:

also auch keine Sperre, keinen Führerscheinentzug und auch keine Geldstrafe>

@TheGrow

Erzählt doch nicht immer so einen Blödsinn.

meinst du mich?

Dementsprechend: also auch keine Sperre, keinen Führerscheinentzug und auch keine Geldstrafe>

ich schrieb nichts anderes!

Natürlich musst du in das Promillemessgerät pusten sonst begehst du eine schwere Straftat weil du dich gegen die Polizei wiedersetzt. Und wenn dann festgestellt wird das du mit 2.2 Promille fährst dann kriegst du folgende Strafe denn du könntest einen Unfal verursachen,jemanden überfahren etc. denn 2,2 Promille ist ZIEMLICH viel! Hier die Strafe:

7 Punkte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerschein entzug

Und selbstverständlich darf die Polizei dich dann Abführen!

Er ist aber zu Fuss unterwegs.....

Aua, du hast ja nicht mal Ahnung von Rechtschreibung, geschweige denn vom Strafrecht. (widersetzen!) Ein Test ist immer freiwillig!!! Alles andere ergibt sich aus der Strafprozeßordnung. Aber bei einem Fußgänger ohne Unfall wird es wohl nie eine Blutprobe geben!

@Still

Aber bei einem Fußgänger ohne Unfall wird es wohl nie eine Blutprobe geben!>

Richtig, nicht einmal, wenn er 7 Promille hat.

Hallo GlobalTransport,

erstens ist niemand verpflichtet, in das Promillemessgerät zu pusten. Das Gerät ist zwar geeicht, dienst aber dennoch nur als reiner Anhalt.

Im übrigens, kannst Du als Fußgänger auch mit 7 Promille (gut, dann bist Du zwar tot) im Straßenverkehr rumlaufen, aber strafbar ist das Ganze nicht.

Allenfalls, kann das als Anhaltspunkt für Alkoholismus dienen und das kann wiederum dazu führen, dass Du Deine Eignung zum Führern von Kraftfahrzeugen in Form einer MPU nachweisen musst.

Sagt die MPU, Du bist geeignet Fahrzeuge zu führen, hat die ganze Sache keinerlei Konsequenzen für Dich. Dir wird auch nicht der Führerschein entzogen, bis Du die MPU gemacht hast, sondern Du bekommst eine Frist (ich glaube von drei Monaten) in der Du Deine Eignung nachweisen must. Kannst Du das nicht, weil Du entweder wie im von TinaHausten geposteten Urteil die MPU nicht fristgerecht gemacht hast oder der Test ergibt, dass Du nicht geeignet bist Fahrzeuge zu führen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Das hat aber keinerlei rechtliche Konsequenten. Du bekommst dafür also auch keine Strafe. Du kannst auch jederzeit Deine Eignung wieder nachweisen und erhältst die Fahrerlaubnis mit dem Nachweis der Eignung sofort zurück.

7 Punkte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerschein entzug >

Dieses Aussage ist dementsprechend schlichtweg falsch.

Schöne Grüße
TheGrow

man kann dir sogar den Führereschein abnehmen: (falls du einen hast)

Zitat: Auch ein Fußgänger kann seinen Führerschein verlieren, wenn er betrunken unterwegs ist und dabei auffällig wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Aktenzeichen: 3 L 823/12) hervor. Als Begründung hieß es: Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren.

In dem Fall hatte die Polizei einen mit 3,0 Promille stark alkoholisierten Mann in Gewahrsam genommen, nachdem er auf einem Fest randaliert hatte. Die Fahrerlaubnis entzog ihm die zuständige Behörde, nachdem sich der Betroffene weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Der Mann begründete dies damit, nicht alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen zu sein. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dagegen: „Zweifel an seiner Trennungsfähigkeit zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr“ seien begründet.

so einfach nehmen sie dich nicht auf die wache.

vorallem ist die frage, was du unter routinemässig verstehst.

die polizei wird feststellen, ob du in der lage bist nach hause zu kommen, ohne das dir etwas passiert oder du auf die strasse vor ein auto torkelst.

wenn du soviel getrunken hast, wirst du entsprechende ausfallerscheinungen haben, so das sie dich pusten lassen und wenn du nur 50 meter nach hause hast, dich gehen lassen oder auch begleiten.

wenn fraglich sit, ob du zuhause ankommst, werden sie dich mitnehmen, du wirst auf de rwache übernachten udn kannst am nächsten morgen wieder gehen, nachdem du die übernachtung bezahlt hast.

Die Polizei weiss doch garnicht wiviel Promille ich habe, die Frage ist also eigentlich, dürfen Polizisten einfach so einen Test Anordnen oder mich mitnehmen ? Wäre schön wenn ihr dazu auch ne Gesetzliche grundlage posten könnten bei dem ganzen Unsinn der rumerzählt wird.

Die werden dich auch nicht pusten lassen wenn du vorher nicht in irgendeiner Form auffällig gewesen bist. Mit 2,2 Promille wirst du ja nicht mehr gerade laufen können, es sei denn du bist ein Gewohnheitstrinker. Wenn sie Anlass dazu haben werden sie das auch tun. Und wenn sie in dir eine Gefährdung entweder für dich selbst oder für Andere sehen (kommt auch auf dein Verhalten an) würden sie die weiteren Maßnahmen (zur Wache ect.) auch anordnen. Ich kenne die gesetzliche Grundlage nicht, aber habs schon öfter beobachtet. Wie ist denn der Hintergrund der Frage? Da könnte man eventuell besser antworten.

@sachlich123

Naja der Hintergrund der Frage ist eigentlich der das ich mal gerne Wissen würde was die Polizisten überhaupt dürfen und auch aus welchem Grund. Also welche Tatbestände oder Indizien den Gesetzlich gefordert werden um überhaupt eine Alkoholkontrolle durchführen zu dürfen oder einen mit auf die Wache zu nehmen.

@Fritiseur

Auffälliges Verhalten, ein Hinweis durch dritte Personen, das müssen nicht mal Straftaten sein. Ich hab mal nbissel geschaut und das da gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_%28Deutschland%29

Da gibts bestimmt auch noch irgendwo genauere Angaben. Das Polizeigesetz scheint Ländersache zu sein. Da musst du mal für dein Bundesland googeln.

@Fritiseur

Das sind keine Tatbestände. Es ist nicht verboten so durch die Straßen zu laufen. Die Mitnahme zur Dienstelle erfolgt nur zur Gefahrenabwehr und nicht zur Sicherung eines Strafverfahrens.

Will mir gleich noch einmal durchlesen, was im von TinaHausten geposteten Urteil steht. Dieses Urteil steht im Gegensatz zu dem, was ich jemals gehört habe und zweifel auch an, dass sich dem auch andere Gerichte anschließen werden.

Bei Radfahrern ist es mir bekannt, dass das Fahren eines Fahrrades über 1,6 Promille zum Verlust des Führerscheins führen kann, aber auch nur deshalb, weil Fahrräder im gesetzlichen Sinne ein Fahrzeug (kein Kraftfahrzeug, aber ein Fahrzeug) sind.

@TheGrow

Habe mir gerade das Gerichtsurteil, dass TinaHausten angeführt hat durchgelesen.

Die Fahrerlaubnis wurde ihm nicht direkt entzogen, weil er mit 3,0 Promille randaliert hatte, sondern, weil jemand der mit dieser Promillezahl eventuell nicht als Kraftfahrzeugführer geeignet ist.

Dem Typen wurde aber die Gelegenheit gegeben innerhalb einer gewissen Frist die MPU, also den sogenannten Idiotentest zu machen. Da er dieser Aufforderung nicht Frist nachgekommen ist, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Er kann aber jederzeit die MPU nachholen und würde bei entsprechendem Urteil umgehend seine Fahrerlaubnis wiederbekommen.

Anders als bei Straftaten / Ordnungswidrigkeit, wird hier kein Zeitraum der Entziehung angeordnet. Sobald die Eignung dargelegt wird, wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt