Was passiert wenn man mit Angel Eyes auf einem Motorrad angehalten wird, oder in einen Unfall verwickelt wird/ist?
Jo Leute,
Ich habe mir jz schon mehrere Beiträge durchgelesen aber finde nicht wirklich was also:
Ich kaufe mir mit 16 eine Yzf r 125 und wollte bei der Angel Eyes einbauen (in rot) die Frage ist, weil es ja anscheinend illegal isz, welche Strafe ich bekommen würde (Unfall,Verkehrkontrolle) oder gibt es auch angel eyes die erlaubt sind? Zb in weiß aber in Ring form?
2 Antworten
Hallo Bruhhhhhhh,
der § 49a der StVZO sagt:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Ein Zusatzlicht vorne in der Ausführung "Angel Eyes" in der Farbe rot kann schon deshalb nicht zulässig sein, weil nach vorne mit Ausnahme der Blinker nur weiße Beleuchtungseinrichtungen zugelassen sind.
Ein Verstoß gegen § 49a der StVZO wird laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit der folgenden schriftlichen Verwarnung geahndet:
Tatbestandsnummer: 349136
Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).Ordnungswidrigkeit gem. § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: Nein
Zudem könnte Dir die Polizei
- die Weiterfahrt untersagen und
- eine Mängelkarte ausstellen, so dass Du das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen mit behobenen Mängeln bei der Polizei vorstellen musst
Führen die "Angel Eyes" zum Beispiel durch Blendung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt dieses gem. § 19 (2) der StVZO zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Das heißt, eine neue Betriebserlaubnis kann erst erteilt werden, wenn ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt, dass das Fahrzeug wieder den Vorschriften der StVZO entspricht. Kosten mehrere hundert Euro.
In dem Fall währe zudem folgende schriftliche Verwarnung fällig:
Tatbestandsnummer: 319500
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Ordnungswidrigkeit gem. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 50,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: Nein
Ich kann also nur davon abraten, Dir rote "Angel Eyes" einzubauen.
Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber vielleicht gibt es für Dein Fahrzeug ja weiße "Angel Eyes" oder ähnliche Lampen, die eine ABE für Dein Fahrzeug besitzen.
Schöne Grüße
TheGrow
Nur wenn eine Zulassung für das Fahrzeug in Form einer ABE oder eines Teilegutachtens vorliegt
Must halt mal im beim Fahrzeughersteller selbst oder im Internet nachschauen. Bei denen die ich bis jetzt gefunden hatte, wurde immer drauf hingewiesen, dass die eben nicht zugelassen sind. Aber vielleicht hast Du ja mehr Glück und findest welche mit Zulassung
Okay danke
Deine Betriebserlaubnis erlischt.
Das beudeutet genau😂😂?
Die Seiten von https://www.bussgeldkatalog.org sind meiner persönlichen Meinung nach sehr mit Vorsicht zu genießen, da dort meiner Meinung nach oftmals unzutreffende Aussagen getroffen werden.
So steht in dem von Dir angeführten Link:
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz.
Diese Aussage ist auch nicht zutreffend.
Wenn nur eine Gefährdung vorlag, ist nur ein Verwarnungsgeld (Nicht Bußgeld, wie dort steht) von 50,00 Euro und kein Punkt zu erwarten.
Erst wenn durch die Veränderung am Fahrzeug die Verkehrssicherheit WESENTLICH beeinträchtigt war sind
- das beschriebene Bußgeld von 90,00 Euro
- zuzüglich 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
- 1 Punkt in und
- ein Eintrag als B - Verstoß
vorgesehen.
Okay vielen dank für den ausführlichen Text, aber im Endeffekt sind weiße Angel Eyes erlaubt?