Was passiert wenn man mit Angel Eyes auf einem Motorrad angehalten wird, oder in einen Unfall verwickelt wird/ist?

2 Antworten

Hallo Bruhhhhhhh,

der § 49a der StVZO sagt:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Ein Zusatzlicht vorne in der Ausführung "Angel Eyes" in der Farbe rot kann schon deshalb nicht zulässig sein, weil nach vorne mit Ausnahme der Blinker nur weiße Beleuchtungseinrichtungen zugelassen sind.

Ein Verstoß gegen § 49a der StVZO wird laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit der folgenden schriftlichen Verwarnung geahndet:

Tatbestandsnummer: 349136

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen **).

Ordnungswidrigkeit gem. § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein

Zudem könnte Dir die Polizei

  • die Weiterfahrt untersagen und
  • eine Mängelkarte ausstellen, so dass Du das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen mit behobenen Mängeln bei der Polizei vorstellen musst

Führen die "Angel Eyes" zum Beispiel durch Blendung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt dieses gem. § 19 (2) der StVZO zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Das heißt, eine neue Betriebserlaubnis kann erst erteilt werden, wenn ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt, dass das Fahrzeug wieder den Vorschriften der StVZO entspricht. Kosten mehrere hundert Euro.

In dem Fall währe zudem folgende schriftliche Verwarnung fällig:

Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein

Ich kann also nur davon abraten, Dir rote "Angel Eyes" einzubauen.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber vielleicht gibt es für Dein Fahrzeug ja weiße "Angel Eyes" oder ähnliche Lampen, die eine ABE für Dein Fahrzeug besitzen.

Schöne Grüße
TheGrow

Bruhhhhhhh 
Fragesteller
 02.08.2017, 15:41

Okay vielen dank für den ausführlichen Text, aber im Endeffekt sind weiße Angel Eyes erlaubt?

TheGrow  02.08.2017, 15:49
@Bruhhhhhhh

Nur wenn eine Zulassung für das Fahrzeug in Form einer ABE oder eines Teilegutachtens vorliegt

Must halt mal im beim Fahrzeughersteller selbst oder im Internet nachschauen. Bei denen die ich bis jetzt gefunden hatte, wurde immer drauf hingewiesen, dass die eben nicht zugelassen sind. Aber vielleicht hast Du ja mehr Glück und findest welche mit Zulassung

Bruhhhhhhh 
Fragesteller
 02.08.2017, 23:04

Okay danke

Deine Betriebserlaubnis erlischt.

Bruhhhhhhh 
Fragesteller
 02.08.2017, 02:32

Das beudeutet genau😂😂?

TheGrow  02.08.2017, 04:44
@xXxDomiiixXx

Die Seiten von https://www.bussgeldkatalog.org sind meiner persönlichen Meinung nach sehr mit Vorsicht zu genießen, da dort meiner Meinung nach oftmals unzutreffende Aussagen getroffen werden.

So steht in dem von Dir angeführten Link:

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. 

Diese Aussage ist auch nicht zutreffend.

Wenn nur eine Gefährdung vorlag, ist nur ein Verwarnungsgeld (Nicht Bußgeld, wie dort steht) von 50,00 Euro und kein Punkt zu erwarten.

Erst wenn durch die Veränderung am Fahrzeug die Verkehrssicherheit  WESENTLICH beeinträchtigt war sind

  • das beschriebene Bußgeld von 90,00 Euro
  • zuzüglich 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
  • 1 Punkt in und
  • ein Eintrag als B - Verstoß

vorgesehen.