Was passiert wenn man keinen Unterhalt bezahlt

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Da kann es irgendwann enden, ja. Man glaubt gar nicht, wie viele Leute wegen Unterhaltspflichtverletzung unter Bewährung stehen. Beim ersten Mal wird es aber vermutlich "nur" eine Geldstrafe von 1-2 Netto-Monatsgehältern werden. Die man selbstverständlich nicht mit dem Unterhalt verrechnen kann^^

Volker13  17.10.2010, 20:36

Wie viele Leute stehen denn gemäß § 170 StGB unter Bewährung? Eine Geldstrafe von 1 bis 2 Monatsgehältern? Und wie soll der Betroffene dann neben der Geldstrafe noch den Unterhalt leisten? 170 StGB ist ein zahnloser Tiger, wenn Leistungsfähigkeit nicht vorliegt.

skyfly71  17.10.2010, 21:00
@Volker13

Da hast Du leider nicht wirklich Ahnung von der Realität.

Volker13  17.10.2010, 21:36
@skyfly71

Die habe ich ganz gewiss! Du offensichtlich nicht! Ich rate mal zur Lektüre von Tröndle/Fischer. Nur mal so ein kleiner Hinweis.

skyfly71  17.10.2010, 22:02
@Volker13

Da brauch ich keinen Strafrechtskommtar bemühen, sondern nur meine und die Fälle meiner Kollegen durchsehen. Und da kommt dann bei heraus, daß Bewährung wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht so wirklich selten ist.

Eifelmensch  17.10.2010, 23:36
@skyfly71

sky, ich weiß ja nicht in welchem Umfeld du dich aufhälst, jedoch bis es zur Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung kommt muss schon einiges passieren.

Da stehen im Tatbestand so Dinge wie Vorsatz und Gefährdung des Lebensbedarf, die nur in den seltensten Fällen zu begründen sind.

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Anzeigen mag es viele geben, jedoch Verurteilungen?

katrinchen1971  18.10.2010, 09:51
@Eifelmensch

Fest steht aber, dass Nichtzahlung von Unterhalt und zusätzliches Desinteresse an der Änderung dieser Tatsache schon den Anschein erweckt, dass das ein bewußtes und somit strafbares Entziehen aus der Unterhaltspflicht ist...und das wird sehr wohl bestraft. Und vor allem kommt man da dann auch nicht bei ner Insolvenz raus, weil strafbare Handlungen keine Restschuldbefreiung bekommen...

Unterhalt muss man zahlen, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Ist man leistungsfähig und zahlt keinen Unterhalt macht man sich wegen § 170 StGB strafbar. Ist man nicht leistungsfähig, scheidet eine Strafbarkeit nach § 170 StGB aus. Wahrscheinlich droht erst einmal nur eine Geldstrafe, bei Wiederholung (bzw. hartnäckiger Nichtzahlung) kann es auch zu einer Bewährungs- oder Haftstrafe kommen. Im Übrigen wird natürlich der nichtgezahlte Unterhalt weiter von den Gläubigern zwangsvollstreckt. Entweder sind das die Kinder oder die Ex-Ehepartner. Es kann aber auch das Jugendamt sein, das den Unterhalt für den Schuldner in der Zwischenzeit übernommen hat, damit die Kinder nicht verhungern.

also mein Exschwiegersohn ist nicht in den Knast gekommen und musste auch keine Strafe zahlen, obwohl er den Unterhalt hätte zahlen können, es gab da in Berlin mal eine Gerichtsverhandlung, wobei nichts rausgekommen ist, das war von seiner Ex, Exfrau die Tochter, für seine jetzigen Kinder zahlt er auch nicht, obwohl das Jugendamt mit Beistandschaft dran ist und es passiert nichts!!!! soviel dazu, wie Unterhaltsschuldner zur Zahlung heran gezogen werden, es werden einfach immer mehr und die Behörden kommen mit dem Einfordern nicht mehr hinterher

Es gibt auch durchaus Fälle wo man nicht zahlen braucht,da das erwerbseinkommen zu niedrig ist oder es zuviele unterhaltspflichtige gibt....und am besten einigt man sich immer mit der Kindsmutter aussergerichtlich

ja kommt man, ein vater ist immer unterhaltspflichtig! nein kommt man nicht, zumindest nicht so schnell, der unterhalt kann aber von der kindes mutter eingeklagt werden. zahlen musst du so oder so, ob mit gerichtskosten oder ohne!