Unterhalt nach Auszug möglich?

5 Antworten

Wieso bekommt deine Mutter deinen Unterhalt? Und wurde der Unterhalt ab 18 überhaupt mal genau berechnet?

Denn ab18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet und nicht nur dein Vater.

Wenn du ausziehst, dann stehen dir in der Theorie 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Dein eigenes Einkommen wird bis auf 100 Euro angerechnet. Ebenso das Kindergeld in Höhe von derzeit 219 Euro. Das muss deine Mutter dann an dich weiterleiten.

Die Frage ist also, we hoch wäre dein Bedarf überhaupt der dann noch ungedeckt ist?

Du solltest also einmal das Jugendamt für die genaue Berechnung bemühen. Und da du im Unterhaltsrang erst auf Platz 4 stehst, kann es auch durchaus sein, dass nach den Unterhaltszahlungen an die anderen beiden Geschwister (unter 18?), sowie vorrangigen neuen und alten Ehepartner mit Bedarf nichts mehr übrig bleibt.

Zudem kannst und solltest du bei Auszug einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen. Je nachdem ob du die Voraussetzungen erfüllst:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Käme z.B. dann in Frage wenn dein Ausbildungsplatz zu weit vom Elternhaus entfernt liegt.

Du hast Anspruch auf Unterhalt von beiden insgesamt 800€ aber davon geht Dan deine Vergütung ab wen du 800€ netto bekommst fällt der Unterhalt weg Ansonsten steht dir nur die Differenz zu! Also wen du 600€ bekommst noch 200€ also 100 von beiden Elternteile!

Aber wen du ausgezogen bist steht dir dein eigens Kindergeld von 200€ zu musst du aber selber beantragen!

Du hast Anspruch auf Unterhalt, wenn deine Ausbildungsvergütung (+ Kindergeld) nicht für deinen Lebensunterhalt ausreicht.

Aber eine eigene Wohnung müssen deine Eltern dir nicht bezahlen.

Du hast Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern. Deine Vergütung als Azubi wird zu einem großen Teil angerechnet. Dein Kindergeld kannst du auch selbst beanspruchen

Wenn Du ausgezogen bist, steht der Unterhalt Dir zu. Deine Mutter müsste dann auch Unterhalt zahlen.

Dein Einkommen wird aber angerechnet.