Darf er Unterhalt einbehalten

4 Antworten

Nein.

Der "laufende" monatliche  Unterhalt muss weiter in voller Höhe gezahlt werden. Er ist so berechnet, dass davon die laufenden Lebenshaltungskosten des Kindes über das gesamte Jahr bestritten werden können (Verpflegung, Kleidung, Wohnkosten, Schulsachen, Ausflüge, Freizeit, Klassenfahrten......)

Bei der Unterhaltsberechnung wird dem barunterhaltspflichtigen Elternteil bereits die Hälfte des Kindergeldes angerechnet (er muss entsprechend weniger Unterhalt zahlen als es dem "Bedarf" des Kindes entspricht...).

Dieses Geld könnte er verwenden, um davon die Kosten während des Umgangs/ Besuche/ Ferien mit dem Kind zu bestreiten....

Eigenmächtig darf er den Unterhalt weder kürzen, noch unterbrechen. Für legitime Forderungen an seine Ex kann er ja das Familiengericht anrufen.

Darf ein Unterhaltspflichtigiger beim längeren Besuch der Kinder ( 3 Wochen) die dementsprechende Zeit den Unterhalt kürzen.

In der Regel Nein. Es sei denn, er könnte sich den Besuch dann gar nicht mehr leisten. Sprich es kommt höchsten eine Erhöhung des Selbstbehalt in Betracht.

Das ist ein monatlicher Regelsatz, der gezahlt werden muss.