Lohnpfändung wegen Unterhalt

10 Antworten

Frank , eine vorgeschichte gibt es , und zwar dass mein mann( mit dem ich schon zusammen bin seit das Kind 1 jahr alt ist , also gibt es nichts was ich nicht weiss , ) immer unterhalt bezahlt hat und das lückenlos :-) Er hat dummerweise diese Jugendamtsurkunde unterschrieben wo leider drin steht dass der unterhalt zum ersten des monates bezahlt werden muss , da er aber sein lohn auch erst später bekommt und es die truller nie gestört hat dass es erst am 15 abgebucht wird , hat er wol die arschkarte bekommen . sobald die urkunde unterschrieben war ist sie 3 wochen später zum anwalt und hat auf ihr "recht" und ihren hass gepocht , sodass sie den laufenden unterhalt pfänden hat lassen . anwalt waren wir schon , der hat gemeitn dass es ein fehler war die urkunde zu unterschreiben , da sie jetzt einen titel hat und wenn dies in der urkunde so steht , dann hat sie anrecht drauf dass sie am ersten das geld bekommt ;-)
wir haben auch zwei kinder zusammen , das interessiert aber keinen so wies ausschaut . also frank , erzähl mir nicht wir hätten uns was zu schulden kommen lassen ;-)

Hallo tabse,

wir haben auch zwei kinder zusammen , das interessiert aber keinen so wies ausschaut <

Wenn dem so ist erhöht sich der Pfändungsfreibetrag 1029,99 € +387,22 € +215,73 Das heißt bei zwei Kindern wäre der Pfändungsfreibetrag 1632,94 €. Jedes Kind was ihr mehr habt erhöht die Grenze um weitere 215,73 €.

Wie ich schon geschrieben habe besteht die Möglichkeit gegen Unterhaltszahlungen Widerspruch einzulegen innerhalb von 14 T. . Wenn man allerdings schon über lange zeit den Unterhalt bezahlt wird der Richter halt fragen warum erst jetzt . Also nun ist Eure Frage was verdient der Mann und hat dadurch welchen Pfändungsfreibetrag oder auch nicht wenn er weit über 3000 Euro verdient.

Wenn er im Monat mehr bezahlt als er laut Pfändungsfreibetrag müsste sollte man zeitnah Widerspruch einlegen. Genau da wo die Gläubigerin den Bescheid erwirkt hat . Falls der Anwalt etwas ....kann man den Anwalt auch einmal wechseln

@StephanZehnt

er hat ja drei kinder. also wäre der freibetrag doch 1848,67 €.

"...weil wir den Unterhalt immer am 15 des Monats bezahlt haben , dies der truller aber zu spät sei..."

Unterhalt ist nun mal zum Monatsanfang zu zahlen - unabhängig von der Lohn- bzw. Gehaltszahlung des Pflichtigen - so wie auch Mietzahlungen etc... (z.B. wäre die mehrmalige unpünktliche Mietzahlung ein Grund für eine fristlose Kündigung....)

Wenn der Mann nachweisen kann, dass der Unterhalt bereits vom Lohn gezahlt wurde, wären nochmalige Forderungen unberechtigt. Er sollte sich erkundigen, ob der Unterhalt von der Lohnstelle auf das "richtige" Konto überwiesen wurde...

das hat alles seine richtigkeit , sie bekommt den unterhalt vom lohn , sie behauptet des ja nur dass sie keinen unterhalt bekommt , denn wir überweisen natürlich keinen cent mehr auf ihr konto , des geht alles über lohn .......... das mit der doppelzahlung im mai hat unser anwalt schon zugeschrieben dass sie des zurückzahlen muss , aber jetzt fährt sie lieber mit dem geld in urlaub :-)

@tabse77

Eine Pfändung bedeutet nicht automatisch, dass eine bestehende Schuld dadurch beglichen ist.

Der Mann ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Unterhalt in voller Höhe (wie im Titel angegeben) gezahlt/ überwiesen wird.

Wäre dies aufgrund eventueller "Pfändungsfreigrenzen" seines Lohnes nicht der Fall, so müsste er den "Rest" selbst überweisen.

  • Beispiel: von 260 Euro monatlichem Unterhalt könnten nur 50 Euro gepfändet werden, somit schuldet der Unterhaltspflichtige noch immer 210 Euro...

Auch wenn es Dir vielleicht gegen den Strich gehen mag, aber die Kindsmutter ist im Interesse ihres Kindes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Unterhalt pünktlich, regelmäßig und in vereinbarter Höhe zur Verfügung steht.

Unterhalt ist nun mal zum Monatsanfang zu zahlen

Unterhalt ist zu dem Zeitpunkt zu zahlen, der im Titel steht.

Mein Titel lautet bspw. auf den 5. des Monats, es kann aber auch der 15. oder 25. sein. Da gibt es keine feste Regel.

An dem genannten Tag muss die Zahlung vom Pflichtigen auch nur veranlasst sein, das Geld muss nicht auf dem Konto des Berechtigten sein.

Man kann gegen eine falsch gestellte Unterhaltszahlung auch innerhalb von 14Tg. Widerspruch einlegen. So ein Widerspruch wäre hier auch sinnvoll das einmal abklärt wird wer wie viel wann zu zahlen hat.
Im Moment gibt es eine Pfändungsfreigrenze von 1029,99 € (alleinstehend) bis zur Höchstgrenze von 3.154,15 € verdient der Schuldner mehr, bezahlt der Schuldner zu 100 Prozent. Wenn der Schuldner noch andere unterhaltsberechtigten Personen hat steigt die Pfändungsfreigrenze (csiehe auch Link) Das heißt ein Schuldner kann nur in einem bestimmten Rahmen gepfändet werden falls er nicht über die genannten 3.154,15 € verdient Mehr zum Thema kann man hier lesen http://www.lohn-info.de/lohnpfaendung.html

Das einmal ganz grob zum Thema. Wenn es immer noch Unklarheiten gibt kann die eher ein Anwalt klären.

Wenn trotz Zahlung gepfändet wird ist das zumindest eine ungerechtfertige Bereicherung, wenn nicht gar Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Genau richtig!!

Mein Rat: Anzeige erstatten.

M.E. muss hier mit stärkeren Bandagen gekämpt werden!

Unsere Gesetze basieren darauf, möglichst viel Druck auf den sog. UH-Schuldner zu machen, damit dieser dann die Klappe hält, zahlt und unter dem Existenzminimum lebt Haupsache ist doch, dass die Mutter des unehelichen Kindes sich ein neues Auto oder ein bis zwei Urlaube pro Jahr leisten kann- alles zum Kindswohl versteht sich!!

Genau richtig!!

Mein Rat: Anzeige erstatten.

M.E. muss hier mit stärkeren Bandagen gekämpt werden!

Unsere Gesetze basieren darauf, möglichst viel Druck auf den sog. UH-Schuldner zu machen, damit dieser dann die Klappe hält, zahlt und unter dem Existenzminimum lebt Haupsache ist doch, dass die Mutter des unehelichen Kindes sich ein neues Auto oder ein bis zwei Urlaube pro Jahr leisten kann- alles zum Kindswohl versteht sich!!

wenn der Unterhalt vom Konto abgebucht wird, habt ihr doch einen Nachweis. Und wenn ihr den Unterhalt in bar bezahlt, werdet ihr ja eine Quittung haben. Also, wo soll das Problem sein? Außerdem glaube ich deine Schilderung nicht. Eine Kontopfändung wird nicht einfach so gemacht. Da hat man schon vorher die Notwendigkeit geprüft.

was bitte glabst du nicht ? dass wir keine von denen sind die keinen unterhalt an ein kind bezahlen ? da täuschst du dich gewaltig

@tabse77

wenn ich dein "deutsch" richtig lese, dann bezahlt ihr also keinen Unterhalt. Was wundert ihr euch da? Oder kannst du kein deutsch?

@LaCapitana

Das ist doppelte Verneinung!

Sie sind ja keine von denen, die keinen Unterhalt zahlen.
Folglich gehören sie zur Gruppe derer, die Unterhalt zahlen. :-)

Andererseits fragt sie ja genau das, also hast du sie doch richtig verstanden.

Deutsch ist manchmal nicht so einfach. ;-)