Wem steht der Unterhaltsrückstand zu?

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Die Mutter erhält den Unterhalt für ein minderjähriges Kind, um dieses davon zu versorgen, Ausgaben für Nahrung, Kleidung etc... für das Kind zu bestreiten.

Geht die Mutter in "Vorleistung", weil der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, so stehen ihr die späteren Rückzahlungen zu.

Ein Unterhaltsverpflichteter hat keinen Einfluss / kein" Mitspracherecht", wie der Unterhalt für das minderjährige Kind von der Mutter verwendet wird; er kann ihn also nicht "ansparen" für das Kind...

Dies gilt nur, solange das Kind minderjährig ist!

Eine "Vorleistung" gibt es hier nicht. Die Mutter ist genaus so unterhaltspflichtig wie der Vater.

Sobald das Kind volljährig wird, gehen alle Unterhaltsansprüche auf es über, auch die alten!

rein rechtlich gesehen ist es das geld des kindes..... das kind hat es auch eingeklagt bzw den titel erwirkt, mit hilfe der mutter

da das kind noch minderjährig ist kann die mutter über die unterhaltszahlungen verfügen... auch rückstände, solange sie nicht an das jugendamt zurück gezahlt werden müssen, weil unterhaltsvorschuss bezogen worden ist

der vater darf es nicht auf ein eigenes sparkonto packen, ohne das einverständnis der mutter

unterhaltszahlungen sind ja für die laufenden zahlungen des alltäglichen bedarfs gedacht, wie kleidung, lebensmittel etc, aber eben fürs kind

genau, die Zahlungen sind für die laufenden Kosten gedacht, die ja zu diesem Zeitpunkt auch noch da sind, da es ja zuhause wohnt, und Klamotten, etc braucht. Wenn es aber auf einem Sparbuch ist, dann kann es ja nicht zum lebensunterhalt genommen werden.

falsch--vater zahlt nicht,mutter geht auf´s amt,amt legt´s geld vor und holt es sich vom vater zurück---wenn der vater ein extra sparkonto machen will kann er das ja tun,aber der unterhalt bekommt die mutter weil sie ja für´s kind sorgen muß

es wurde kein unterhaltsvorschuss beantragt, da die Mutter wieder verheiratet ist.

 wenn die mutter unterhaltsvorschuß erhalten hat,dann dem jugendamt,zumindest die summe die sie von da erhalten hat.wenn nicht dann natürlich ihr.

 

das steht de Mutter zu, bei dem der Sohn lebt . Wenn der Vater für den Sohn sparen möchte muss er es extra tun , aber nicht mit dem Unterhalt

so denk ich es auch