Unterhaltsrückzahlungen nach DNA Test?

9 Antworten

Hallo,
du müsstest erst einmal die Vaterschaft anfechten, dazu hast du zwei Jahre nach Kenntnis (das es nicht dein Kind ist) Zeit.
Wenn diese Zeit verstreicht, bist und bleibst du der rechtliche Vater.

Du könntest den Unterhalt vom leiblichen Vater zurück fordern, aber soweit ich weiß nur, wenn er die Vaterschaft anerkennt (zur Not richterlich).
Wie es abläuft, wenn der Erzeuger nicht auffindbar oder unbekannt ist, weiß ich leider nicht.
Wie alt ist das Kind denn?
Falls die Mutter den Namen des leiblichen Vaters nicht nennen möchte, hat das Kind das Recht auf Rausgabe des Namen...notfalls auch durch einen Beschluss!

Zunächstmal ist nicht der Test entscheidend, sondern das Urteil. Ein Test bewirkt rechtlich gar Nichts, sondern ist lediglich Beweismittel.

D.h das Gericht muß die Vaterschaft durch Urteil aufheben. Ist das nicht geschehen, muß eine Anfechtungsklage der Vaterschaft erfolgen. Hierbei gibt es eine extrem kurze Fristen von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände die Gegen eine Vaterschaft sprechen.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den echten Vater geht nach §1607 Abs 2 BGB auf den Scheinvater über soweit dieser geleistet hat. Eine Forderung an das Kind dirket wäre nur im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung möglich und wird in der Regel ins Leere laufen, da der Unterhalt verbraucht wurde.

In der Praxis erweist sich das "Zurückholen" des Unterhalts daher als recht schwierig.

Ja, bei einem Kuckuckskind besteht nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung dieser Regressanspruch gegen den leiblichen Vater.

Siehe hierzu auch BGH Az.: XII ZR 144/06.

G imager761

Das entscheidet der Richter der den Fall Bearbeitet. Ebenso wird das auch mit den Rechtsanwälten zusammen mit den Beweisen ,Informationen und Unterlegen entsprechend entschieden. Das kann keiner Pauschal zu 100% Bestätigen .Ist somit von Fall zu Fall Verschieden.

In erster Linie kann das Kind nichts dafür, dass die Mutter verantwortungslos gehandelt hat. Also bleibt es Dein Kind, auch wenn man nicht der biologische Vater ist.

Das andere sollte man mit einem Rechtsanwalt klären, hingehen um sich beraten lassen.

Das Kind wird ja auch nicht auf Erstattung unberechtigt gezahlten Unterhalts verklagt, sondern der zuständige leibliche Vater.