Was passiert wenn ein Siamesischer Zwilling einen Mord begeht?

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Es ist auch bei siamesischen Zwillingen eine Fallkonstellation denkbar, bei der der eine Zwilling alleine die Schuld an der Tat trägt und der andere Zwilling unschuldig ist.

Verhält es sich so, dann steht das Recht des unschuldigen Zwillings, nicht mit Strafverfolgung behelligt zu werden höher als der Anspruch des Allgemeinheit auf Strafverfolgung des schuldigen Zwillings.

Da ein unschuldiger siamesischer Zwilling auf keinen Fall ins Gefängnis geschickt werden darf, bleibt auch der Täter in Freiheit.

Das ist von zwei schlechten Alternativen die weniger schlechte - das geringere Übel.

aber könnte man nicht grundsätzlich davon ausgehen dass der unschuldige den andren davon hätte abhalten können?

@MissAwesome

Es gibt Siamesische Zwillinge die so ''günstig'' zusammen gewachsen sind das sie ein fast normales leben führen können. Da wäre es doch durchaus denkbar das einer zb. ein Messer nimmt und jemand anderen ersticht und das der Bruder es verhindern kann. So ein Fall ist wahrscheinlich noch nie da gewesen, könnte aber so oder so ähnlich passieren. Es muss ja kein Mord sein. Sei es nur ein verbrechen wo sie unterschiedliche strafen bekommen würden. Da steht man ja dann vor der selben frage

@KWausD

Ich meinte eigentlich *ohne das der Bruder es verhindern kann.

@KWausD

kann der eine bruder des selbstmörders denn noch leben wenn so eine leiche an ihm hengt???

@backnuss97

@backnuss97 du hast es genauso falsch verstanden wie ich :D

Es wird gemeint: wenn einer der beiden siamesischen zwillinge jemanden umbringt. also nicht sich selbst. ^^

Ich glaube, dass diese Argumentation nur funktioniert, wenn der siamesische Zwiling als zwei getrennte rechliche Personen gelten. Nach gesundem Menschenverstand sind sie das auf jeden Fall. Aber der gesunde Menschenverstand hat nicht sehr viel in der Juristerei verloren. BGB §1 sagt zur Person nämlich nur "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt" und siamesische Zwilinge werden ja nur einmal  geboren. Damit ist dann die Person eine juristisch gesehen, "natürlich Person" keine Ahnung ob man aus einer Geburt auch zwei "natürliche Personen" rausholen kann. Ich hab allerdings nichts gefunden, was das klären würde.

@Antworter24

Du befindest dich auf Abwegen. Niemand käme auf die Idee von nur einer Person zu reden, weil Zwillinge gleichzeitig zur Welt kommen - auch kein Jurist.

@heinmueck

Zustimmung. § 1 BGB sagt nichts über die "Personenzahl" aus.

Die Polizei könntedie beiden jedoch überwachen, wenn Wiederholungsgefahr besteht!

Tja...ich würde sagen: Da gehören ZWEI dazu! ;o)

Womöglich würde hier ein Mord so ohne Weiteres gar nicht zustandekommen, weil der andere dies eventuell - vielleicht auch rein durch die körperliche Verbundenheit - verhindern kann...?

Deine Frage ist eher theoretischer Natur. Es gibt kaum Siamesische Zwillinge, die strafmündig wären - entweder man trennte sie, bevor sie volljährig waren oder sie überlebten nicht. Zur Zeit lebt in Minnesota das älteste  Paar, die "gemeinsam" die Volljährigkeit erreichten; früher gab es in der Tat aber einige erwachsene, strafmündige SZ:

Der Richter wird differenzieren, ob der Nichttäter die Tat hätte verhindern können - ein Mord ist definiert als heimtückisch, geplant - in diesem Fall hätte der andere die Tatvorbereitung physisch miterlebt (es sei denn, sie war nicht nachvollziehbar) und der Nichttäter würde mitbestraft. 

Man darf allerdings ohne Beweise dem anderen ein Wissen nicht unterstellen und ihm auch keine Freiheitsstrafe auferlegen, nur um einen anderen zu bestrafen. Beide würden freigesprochen werden - ansonsten wäre das Urteil verfassungswidrig.

Ich meinte Tötung im Affek also Totschlag, man kann den Beitrag leider nicht mehr bearbeiten. Es gibt viele denkbare Situationen die der Bruder nicht verhindern kann und wenn sie geistig nicht eingeschränkt sind, sollten sie eigentlich auch Stramündig sein. Wenn nicht, hat sich die Frage sowieso erübrigt. Es gibt sicher nur ganz wenige Siamesische Zwillinge die ein halbwegs normales Leben führen können aber es gibt welche und somit kan man so einen Fall nicht ausschließen auch wenn er vermutlich noch nie da gewesen ist. Ich habe mir halt die Frage gestellt als ich letztens einen Beitrag über genau so ein Zwillingspaar gesehen habe die sogar Auto fahren konnten bzw. einer von beiden aber dennoch nicht getrennt werden konnten.

@KWausD

Habe ich alles nicht bestritten - ich schließe mich User heinmueck an: Der andere Zwilling wird für seine Tat nicht mit Freiheitsstrafe bestraft (also hier in Deutschland).

Die Strafe wird halbiert. Der Unschuldige übernimmt solidarisch die halbe Strafe.

Nach dem Prinzip: Mitgegangen, mitgehangen!

 

Sicherlich würde der Unschuldige nicht ins Gefängnis wollen - und auch nicht müssen. Ein solches Urteil wäre verfassungswidrig.

Würd sagen die Strafe wird in eine Geldstrafe gewandelt, da dann der unschuldige Zwilling nicht mit bestraft wird und der Schuldige auch keine richtige Strafminderung kriegt wenn die Strafe an die Tat angepasst wird.