Was passiert rechtlich, wenn unveröffentlichte künstlerische Werke, veröffentlicht werden?

2 Antworten

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Zuerst greift hier UrhG § 12 Veröffentlichungsrecht:

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

Danach greift UrhG Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte, insbesondere § 15 Allgemeines.

Für alle Fälle gilt

Wird dagegen verstoßen, greifen zivilrechtlich insbesodere

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz  § 97a Abmahnung  § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung  § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens  § 100 Entschädigung  § 101 Anspruch auf Auskunft

Und dann noch strafrechtlich vor allem

Gr0ß aus Berlin, Gerd

Kommt drauf an, WER sie veröffentlicht und ob das Einverständnis des Rechte-Inhabers vorliegt.

Marco79100 
Fragesteller
 28.12.2021, 16:45

Wen es ohne Einverständnis veröffentlicht wurde

Rubezahl2000  28.12.2021, 16:47
@Marco79100

Das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht und der Urheber bzw. der Rechte-Inhaber könnte Strafanzeige erstatten.

Marco79100 
Fragesteller
 28.12.2021, 16:48
@Rubezahl2000

Danke dir für deine Antwort. Würde man eine Erstattung bekommen? Und könnte man diese nachträglich bekommen? Also bspw jemand veröffentlicht ein Stück von mir und ich erfahre es 10-20-30 Jahre später, währenddessen wird Geld mit dem Stück verdient, schuldet die Person mir das oder gibt es da auch etwas wie Verjährung?

Rubezahl2000  28.12.2021, 16:53
@Marco79100

Für Schadenersatz muss zusätzlich eine Schadenersatz-Klage eingereicht werden.
Aber es wird nicht einfach sein, eindeutig nachzuweisen, welchen Schaden der Rechte-Inhaber tatsächlich erlitten hat.

PlanckEinstein  31.12.2021, 15:11
@Marco79100

Er müsste er dir grundsätzlich alles schulden, was er damit eingenommen hat, weil das ist ja Geld, was du hättest einnehmen können, wenn du es veröffentlicht hättest.

Bei Schadenersatzansprüchen im Urheberrecht gibt es glaube ich eine Verjährung von 10 Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem du Kentniss von der Urheberrechtsverletzung erlangt hast. (Q)