Werke von über 70 Jahre tote Autoren verfilmen?

3 Antworten

UrhG Dauer des Urheberrechts  § 64 Allgemeines:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

UrhG § 69 Berechnung der Fristen:

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

Am 1. Januar dieses Jahres um 00 Uhr 00 verloren also alle Erben nach deutschem Recht ihre Rechte an Werken, dessen Urheber im Laufe des Jahres 1950 verstorben ist.

Siehe dazu diese Quelle:

Ab dem Jahr 2021 gehen viele Bilder, Schriftstücke und Filme in die Public Domain über. In Europa sind das die Werke von Urheber:innen, die im Jahr 1950 gestorben sind. Mit dabei sind George Orwell, George Bernard Shaw und Kurt Weill.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kann das Urheberrecht also nicht vererbt werden etc?

Kann vererbt werden.

An den 70 Jahren (nach dem Tod) ändert das nichts:

Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht an seine Erben über. Dadurch erhalten diese die gleichen Rechte, über die auch schon der ursprüngliche Urheber verfügt hat

https://www.urheberrecht.de/vererben/

Andere Länder können andere Regelungen haben.

US-Kongress erwägt Copyright-Verlängerung auf bis zu 144 Jahre

https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Kongress-erwaegt-Copyright-Verlaengerung-auf-bis-zu-144-Jahre-4052607.html

Im Standardfall – also ein einzelner Autor, der ein eigenes Werk zu Lebzeiten veröffentlicht – gibt die revidierte Berner Übereinkunft eine Mindestdauer von 50 Jahren nach dem Tod des Schöpfers (post mortem auctoris) vor. Die Mitgliedsstaaten können längere Schutzfristen einführen. Zahlreiche Staaten haben die Schutzfrist auf 70 Jahre erhöht, darunter 1965 Deutschland (§ 64 UrhG-D), 1972 Österreich (§ 60 UrhG-AT), 1985 Frankreich (Art. L123-1 Code de la propriété intellectuelle) und 2014 Italien; nochmals deutliche längere Schutzfristen bestehen mit 80 Jahren in Guinea (Art. 42 Gesetz Nr. 043/APN/CP vom 9. August 1980), 99 Jahren in der Elfenbeinküste (Art. 45 Gesetz Nr. 96–564 vom 25. Juli 1996)[22] und 100 Jahren in Mexiko (Art. 29 Ley Federal del derecho de autor).