Schule veröffentlicht gegen meinen Willen Bilder von mir und von anderen... was tun?

6 Antworten

Grundsätzlich gibt es das Recht auf's eigene Bild, was besagt, dass man ein Abbild von dir nicht veröffentlichen darf (§ 22 KUG). Allerdings gibt es Ausnahmen, die im § 23 KUG aufgeführt sind.

Es war offenbar eine öffentliche Veranstaltung, bei der du in einer Gruppe tätig warst. Es könnte durchaus sein, dass du damit zu einer relativen Person der Zeitgeschichte wurdest und die Veröffentlichung hinnehmen musst. 

Du könntest dennoch zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Verstoß gegen das KUG erstatten. Der StA dürfte dann überprüfen, ob die Veröffentlichung zulässig war. 

Wie gesagt ich war ganz alleine auf dem Bild! 

@Schinkentorte

Das spielt in diesem Fall keine Rolle.

@furbo

natürlich 

Hinzuzufügen ist noch, dass es sich bei den Verstoß gem. § 33 KunstUrhG, Absatz 2 um ein Antragsdelikt handelt.

Ohne Vorliegen eines (Straf)Antrages wird die Tat nicht verfolgt.

Als Schüler der 10. Klasse ist man in der Regel noch unter 18. Unter 18 kann man wiederum nicht selbstständig einen Strafantrag stellen, sondern den müssen die Elter stellen.

Fraglich ist nur, ob die Eltern bereit währen, den erforderlichen Antrag zu stellen.

Der nächste Punkt ist: Bei dem Verstoß handelt es sich um ein Privatklagedelikt. Die Staatsanwaltschaft würde nur dann öffentlich Klage erheben, wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt. Diese wäre hier aber sicherlich zu verneinen.

Gut, es war nicht richtig, ein Bild von dir zu veröffentlichen, wenn du das zuvor eindeutig abgelehnt hast.
Trotzdem: Überleg dir, ob es sich lohnt, hier so einen Rabatz zu machen. Das Ganze ist vollkommen harmlos und wird für dich keine negativen Auswirkungen irgendeiner Art haben. Mit Cyber-Mobbing hat es also nich das Geringste zu tun.
Hand aufs Herz: Hast du noch nie ein Bild von dir bei Facebook veröffentlicht?
Die meisten Jugendlichen sind heute wirklich viel zu leichtfertig mit Bildern und Informationen, die sie preisgeben. Wenn es aber wirklich harmlos wie in diesem Fall ist, werden sie plötzlich empfindlich. Vielleicht tue ich dir unrecht, aber ich würde das an deiner Stelle wirklich nicht so eng sehen.

Wenn ich aber dort mit Kochschürze alleine stehe und sogar wegschaue (also kein gewolltes Foto) und mich jetzt alle in der Schule drauf ansprechen und sich drüber lustig machen ist es schon schädigend für mich!

@Schinkentorte

Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass du deswegen ausgelacht wirst. Was soll daran komisch sein? Wenn man darüber redet, dann höchstens deshalb, weil du einen solchen Zinober machst. Wenn du nichts dazu gesagt hättest, wäre es wahrscheinlich nicht einmal jemandem aufgefallen.
Mit "negativen Auswirkungen" habe ich z.B. an so etwas gedacht wie Auswirkungen auf deine zukünftigen Berufschancen.

@adabei

nein! bevor es welche wussten das ich ärger machen will kahmen irgendwelche aus der Schule und meinte ohhh mein gott ein weltstar und siehst ja echt bescheuert aus in der Kochschürze und Rufen mir sachen hinterher usw. 

@Schinkentorte

Und wegen solcher Affen machst du dir einen Kopf?

@adabei

Ja weil es ein absolut bescheuertes video ist über unsere Schule was jetzt schon par tausend klicks hat und ich kein bild von mir im internet haben möchte! das ist doch wohl verständlich...

@Schinkentorte

In gewisser Weise ja. Von mir wirst du auch keins finden ...

Die Polizei kann bei sowas gar nichts machen, da es sich um eine Zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Wenn du rechtlich gegen jemanden vorgehen willst, musst du das über einen Anwalt machen.

Ja aber es gibt doch auch ein Gesetzt das lautet Recht am eigenem Bild und wenn man einen Rechtsbruch macht ist es doch eine Straftat oder nicht? und dann geht es der Polizei doch erst recht was an

@Schinkentorte

Nicht direkt.
Die Polizei verfolgt strafrechtliches und öffentlich Rechtliches.
Für zivilrechtliches sind sie nicht zuständig.

Zivilrecht regelt die Ansprüche der Bürger untereinander. Hierzu gehören u. a. Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, Eigentum, unerlaubten Handlungen, Erbschaften und familienrechtliche Auseinandersetzungen.

Strafrecht betrifft das Verhältnis des Staates zum Bürger, sofern dieser ggfs. eine Straftat begangen hat, wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Körperverletzung etc.

Deine Geschichte würde wohl unter 'unerlaubte Handlungen' fallen.

@Schinkentorte

Das Recht am eigenen Bild ist auch Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht des Strafgesetzbuch.

@Jammeda

Aber Hallo. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild ist u.a. im § 201a StGB und dem strafrechtlichen Nebengesetz, § 30 KUG pönalisiert. Das bürgerliche Recht wird zunächst nicht tangiert. 

 da es sich um eine Zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Begründe bitte diese Aussage.

Es ist so das schulen oder auch andere Leute keine Bilder von dir ins Internet stellen dürfen ohne deine Erlaubnis doch geht es dir wirklich nur um das bild ??

Ja geht es! Wir haben einen Zettel bekommen ob es okay ist wenn Fotos gemacht werden und meine Eltern haben Nein angekreuzt weil ich es nicht möchte! Doch Trotzdem haben die nach meiner mehrfachen ablehnung in Momenten wo ich nicht hinschaue ein Foto mir MIR! gemacht das ist die eine sache aber es dann auch noch Hoch zu laden das geht einfach nicht und das ist das Problem.

Melde die Schule

Worum geht es dir eigentlich? Um das Entfernen des Bildes/Videos oder um eine Entschädigung? Um letztere zu erhalten, muß dir -wie das Wort schon sagt- ein Schaden zugefügt worden sein. Ist das Bild ehrverletzend oder anstößig könnte man ein Schmerzensgeld verlangen. Für ein einfaches Foto, welches dich beim Kochen zeigt, sehe ich da keine Möglichkeit.

Du kannst jedoch verlangen, dass das Bild/Video aus dem Netz genommen wird und du kannst denjenigen, der für die Verbreitung verantwortlich ist anzeigen. Allerdings würde ich mir den letzten Schritt gut überlegen, wenn du künftig weiterhin die Schule besuchen möchtest. 

Auch solltest du mit deinen Eltern überlegen, ob irgendwann einmal eine pauschale Genehmigung für das Verwenden von Bildern aus dem Schulleben erteilt worden ist. Oft wird diese bereits bei der Einschulung schriftlich eingesammelt. Diese Genehmigung kann zwar jederzeit widerrufen werden, dies aber in Schriftform und nicht rückwirkend...

Also es geht sich hauptsächlich um das Löschen des Videos und zum Thema Bild ob es anstößig ist oder so... das könnte ja jeder sagen das es vlt. Privat ist oder so aber wir haben ganz klar unterschrieben das keine Fotos gemacht werden sollen und schon garnicht ins Internet gestellt werden soll.

@Schinkentorte

Dann schreibe das dem Lehrer, der das Video eingestellt hat und gleichzeitig deinem Schulleiter. Verlange das Löschen des Videos bis zum ...(Frist einsetzen, ich denke, eine Woche ist auch in den Ferien okay). In das Schreiben gehört auch die Konsequenz, was passiert, wenn das Video innerhalb der Frist nicht verschwunden ist (Anzeige ect.). Parallel kannst du auch YouTube, oder wo auch immer das Video steckt, anschreiben und die Löschung verlangen, weil nicht legitimiertes Material enthalten ist.

Wenn du unter 18 bist, lass alles deine Eltern mitunterschreiben.

Viel Erfolg!

@Drachenkind2013

Danke, das Youtube video habe ich schon gemeldet und alle anderen die da drin sind ebenfalls... ich habe keine Email adresse der Lehrer desswegen hab ich die Email der Schulhomepage genommen und sie angeschrieben da der verwalter der Seite auch gleichzeitig der Ersteller des Videos ist wird er sie erhalten, ich habe höflich geschrieben das ich darum bitte das das video auf beiden plattformen gelöscht wird in den nächsten Tagen weil Fotos nach Mehrmaliger ablehnung von mir gemacht wurden! 

@Schinkentorte

Mach das besser nicht per Email, sondern schick besser einen "richtigen" Brief hinterher. Die Adresse des Lehrers kannst du herausfinden, den Schulleiter würde ich direkt über die Postanschrift der Schule anschreiben.