Ab wann habe ich Anspruch auf mein volles Gehalt nach beenden der Ausbildung?

4 Antworten

Du bist ab dem 21.06. kein Azubi mehr, also hast Du auch Anspruch auf das normale Geld eines Ausgelernten.

In der Berufsschule nicht aufgepasst? 

Dein Ausbildungsvertrag ist seit dem 20. Juni beendet und seit dem 21. Juni hast Du Anspruch auf das Gehalt eines Angestellten.

Danke für deine Antwort, mir ist, wie schon geschrieben, klar dass ich ausgelernt bin ab dem 21.06.2015. Allerdings schneiden sich da zwei Verträge, deswegen bin ich mir unklar gewesen.

@AmaruShakur

Da schneiden sich keine Verträge! Der Ausbildungsvertrag seit dem 20.06. beendet, völlig unabhängig davon was im Vertrag steht!!

Ende der Ausbildung bei Bestehen der Abschlussprüfung

An dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Ergebnisse bekannt gibt, endet laut § 21 Berufsbildungsgesetz deine Berufsausbildung, wenn du bestanden hast.

Du erhältst dann mehrere Zeugnisse, ein Zeugnis vom Betrieb, ein Zeugnis von der Berufsschule und ein Zeugnis der zuständigen Stelle, also zum Beispiel Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Mehr dazu siehe Ende der Ausbildung und Ausbildungszeugnis.

Quelle: http://www.azubi-azubine.de/pruefungen/

Danke, hört sich gut an. Ich nehme dann an mein Azubigehalt ist somit auch beendet.

@AmaruShakur

Laut § 24 Berufsbildungsgesetz heisst es:

"Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."

Und das heisst wiederum, dass Du kein Azubi mehr bist und Dir deswegen Lohn/ Gehalt zusteht wie einem normalen ausgelernten Arbeitnehmer.

Wenn Chef was anderes sagt, dann wiel er nur Personalkosten sparen.

@Bonsai82

wiel = will

Sorry ^^

Was steht in deinem Ausbildungsvertrag?!

Dass die Ausbildung am 31.07. beendet ist. Ob das nun verbindlich im Bezug auf Vergütung ist weiß ich nicht

Das ist völlig irrelevant! Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung und mit einer Weiterbeschäftigung über das Ausbildungsverhältnis hinaus, wird ein unbefristeter Vertrag begründet (sofern nichts anderes vereinbart wurde).

Top Danke