was passiert mitUnterhalt- und Kindergeldbezug bei Auslandsjahr?

2 Antworten

Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt von den Eltern (ab der Volljährigkeit wären ja beide Elternteile barunterhaltspflichtig...) besteht nicht, weil der Sohn dann seine Schule beendet hat und sich nicht in einer Ausbildung befindet. Er wäre dann also selbst für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich.

Mit Beginn der ersten Ausbildung/ Studium besteht wieder Anspruch auf Kindergeld.

Auch einen Unterhaltsanspruch hätte er dann ggf. wieder

  • Den Unterhalt muss der Sohn bei den Eltern dann selbst einfordern - beide wären dann anteilig unterhaltspflichtig - im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.
  • Könnte der Sohn während des Studiums noch weiterhin bei einem Elternteil leben, so könnte ihm dieser Elternteil seinen errechneten Anteil in Form von Verpflegung und Unterkunft statt als Bargeld gewähren. Dieser Elternteil bekäme dann auch das Kindergeld.
  • Würde der Sohn nicht mehr zu Hause leben können (weil der Weg zur Uni unzumutbar lang wäre...), so müssten ihm beide Eltern den Unterhalt als Bargeld gewähren . Das Kindergeld müsste dann an ihn weitergereicht werden - oder er könnte es an sich "abzweigen" lassen.
hertajess  23.01.2016, 14:52

Ausnahme wäre dann gegeben wenn sein Work-and-Travel nachweislich Teil der Ausbildung zu der auch Studium gehört wäre. Da könnte dann die Seite Erasmus Plus möglicherweise Auskunft zu geben. 

Das Kindergeld fällt erstmal flach und muss danach neu beantragt werden! Unterhalt... Kommt darauf an. Wenn der Vater es weiterhin bezahlt.