Unterhalt bei Alg1 angeben?

6 Antworten

Wenn du nur ALG - 1 beantragt hast,dann musst du das nicht angeben,da sind nur Einkünfte aus Erwerbseinkommen gefragt !

Hast du aber noch einen Antrag beim Jobcenter auf eine ALG - 2 Aufstockung gestellt,weil dein ALG - 1 zu gering ist,dann musst du es im Antrag unter sonstiges Einkommen angeben,das wirkt sich dann Bedarfsmindernd auf eine evtl. Aufstockung aus.

Bei Alg1 spielen somnstige Einkünfte (außer Nebenjobs!, die müssen selbstverständlich angegeben werden) keine Rolle - Unterthalt oder Kindergeld muss also nicht mitgeteilt werden ....

alle Einkünfte. Wahrscheinlich wirst du auch Kontoauszüge abgeben müssen.

Nicht bei ALG1. Nur bei ALG2. Wie "DerHans" schon richtig schrieb, ist ALG1 eine Versicherungsleistung. Wenn du Anspruch darauf hast, dann bekommst du ALG1 sogar als Lottogewinner ausgezahlt!

ALG2 hingegen ist eine KANN-Leistung die nur gewährt wird, wenn die persönlichen finanziellen Möglichkeiten unterhalb einer bestimmten Summe liegen. Dabei spielen wirklich sehr viele Faktoren eine Rolle (Nebenjob, Unterhalt, Lottogewinne, Miete usw. usw. usw.). Und bei ALG2 wird dann tatsächlich nach Kontoauszügen gefragt. Bei ALG1 nicht. Du musst nur angeben, ob du Nebeneinkommen erzielst oder mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitest.

@GoetheDresden

Also muss ich es nicht angeben ? Sollte ich nicht doch lieber Kontoauszüge mit nehmen, bin ein wenig unsicher was das angeht, immerhin will ich das Arbeitsamt ja nicht übern tisch ziehen

@vicky2003

Musst du nicht,dann gebe doch einfach mal im Internet ein ,, Was ist bei Antragsabgabe bei ALG - 1 vorzulegen " , dann kannst du selber lesen,was du benötigst !

@GoetheDresden

AlG 2 ( also die Grundsicherung) ist keineswegs eine KANN-Leistung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist es eine Pflicht-Leistung..

AlG 1 ist eine reine Versicherungsleistung. Da wird nicht nach anderen Einkünften gefragt.

Sonstige Einkünfte sagt alles aus.

Falsch! Bitte erst mal einen ALG1-Antrag genau anschauen und durchlesen.