Freiwilliger Wehrdienst. Unterhalt, Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern?

8 Antworten

Versichert bist du dann über den Bund,ein Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt besteht in dieser Zeit nicht,danach wieder,wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und du noch keine 25 bist !

Denn dein Vorhaben ist keine Ausbildung,deshalb auch kein Unterhalt und kein Kindergeld.

Wehrdienst ist keine Ausbildung. Dort erhältst du ja deinen Lebensunterhalt vom Dienstherren. Soldaten unterliegen auch der freien Heilfürsorge durch die Bundeswehr.

Deine Elter sind in dieser Zeit also nicht zum Unterhalt verpflichtet und sind folgerichtig auch nicht kindergeldberechtigt.

Hallo,

während des FWD ist man weiter kostenlos familienversichert über die Eltern. Leistungen erhält man aber alle über die Bundeswehr.

Nach dem FWD kann man bis zum 23. Geburtstag kostenlos über die Eltern familienversichert sein (mit vollen Leistungsanspruch). Bei Schülern und Studenten geht das bis zum 25. Geburtstag.

Wenn man Zeitsoldat werden sollte, sollte man sich rechtzeitig und sehr genau über alle Variantionsmöglichkeiten in der Kranken- und Pflegeversicherung infornmieren.

Gruß

RHW

Da ein freiwilliger Wehrdienst keine Ausbildung darstellt, besteht in dieser Zeit kein Unterhaltsanspruch an die Eltern und auch kein Anspruch auf Kindergeld.

Du musst dich in dieser Zeit also von deinem Sold finanzieren (versichert bist du in dieser Zeit).

Mit Beginn deiner Ausbildung/ Studium hast du dann ggf. wieder einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern - das ist dann von deinem möglichen eigenen Einkommen abhängig und ob du Ersparnisse/ Vermögen oberhalb des Freibetrages besitzt...

Auch dein Kindergeldanspruch lebt dann wieder auf, durch den freiwilligen Wehrdienst verlängert sich der Bezugszeitraum ggf. über deinen 25. Geburtstag hinaus....