Nach Immatrikulation Unterhaltszahlung?

4 Antworten

Hallo,

da du studieren gehst vermute ich mal dass du volljährig bist. Das heißt mit anderen Worten du stehst auf eigenen Beinen laut dem Gesetzt. Du hast Anspruch auf Kindergeld, dass normalerweise mit erreichen des 18. Lebensjahr eingestellt wird, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr (Ausbildung, Fortbildung, Studium) fortgeführt werden kann. Aus deinem Text entnehme ich dass die Situation etwas angespannt ist.

Moin

Natürlich hast du erst Unterhaltsanspruch, wenn du auch studierst. Jetzt hast du ja noch den ganzen Tag Zeit, um arbeiten zu gehen und dich selbst zu finanzieren.

Ob du wirklich Unterhaltsanspruch hast, das kann ich natürlich nicht beurteilen, da ich deinen Lebenslauf nicht kenne.

Ob dein Vater überhaupt etwas zahlen muss, kann ich auch nicht beurteilen, da ich sein Einkommen und seine familiäre Situation nicht kenne

Selbiges gilt für deine Mutter die ja wenn auch unterhaltspflichtig wäre.

BAFÖG ist dem Unterhalt vorrangig, du solltest so schnellstens einen Antrag stellen. Bevor dieser nicht entschieden ist, muss dein Vater idR auch noch nichts zahlen. (wenn du rechtzeitig den Unterhalt gefordert hast, muss er dann evtl rückwirkend zahlen, das nutzt dir aber in den Monaten nichts, wo erstmal kein Geld da ist)

Btw: weder Bafög noch Unterhalt sind sonderlich hoch, sie sollen eben nur deinen Unterhalt abdecken (geringe Miete, Essen etc) wenn du auch Geld für etwas Freizeit er genügen etc haben möchtest, solltest du dir schonmal nen Minijob suchen und/oder bis zum Vorlesungsbeginn so viel arbeiten/sparen wie möglich

Wie KirstenSE bereits schrieb: Bafög beantragen! Den Unterhalt bekommst ab Studienbeginn. Bis dahin musst du dich selbst unterhalten.

Die Frage ist aber auch: was ist mit deiner Mutter? Das Einkommen beider Elternteile ist maßgeblich für den Unterhalt. Wenn der Bafögantrag gestellt ist, muss das Einkommen ohnehin nachgewiesen werden. Je nachdem was deine Eltern an Einkommen haben wird der Bafögantragt bewilligt, teilweise abgelehnt oder abgelehnt. Wenn du nicht mehr Zuhause wohnst, ist dein Bedarf 735,- Euro. Bafög ist etwas höher angesetzt. Sollten der Antrag also nur teilweise bewilligt werden, dann müssen deine Eltern nur den Restbetrag bis zu den 735,- Euro (inkl. Kindergeld zahlen). Aber natürlich nur, wenn sie können.

Wohnst du z.B. noch bei deiner Mutter, dann ergibt sich dein Anspruch aus dem gemeinsamen Einkommen der Eltern. Hier wird der bereinigte Nettobetrag angesetzt. Wer was bezahlen muss muss dann ausgerechnet werden. Auch ist natürlich zu bedenken, ob andere Unterhaltsberechtigte (weitere Geschwister, neue Ehepartner) vor dir dran kommen...

Bist du zwischen 18 und 21 Jahre alt, dann kannst du dich an das Jugendamt wenden. Die stehen dir beratend zur Seite.

Deinem Vater solltest du natürlich schon mal mitteilen, dass du ab April studierst und er ggf. mit neuen Unterhaltszahlungen konfrontiert wird.

Auch um das Kindergeld solltest du dich rechtzeitig kümmern. Sobald du wieder da bist, soll deine Mutter (wenn sie das Kindergeld bekommt) erneut einen Antrag stellen. Das geht problemlos online. Du kannst dich dann Ausbildungssuchend melden und der Kindergeldkasse dann deine Immatrikulationsbescheinigung zusenden. Da es mit dem Antrag auch immer etwas dauert und man nur 6 Monate rückwirkend Kindergeld bekommt, solltet ihr damit auch nicht zu lange warten...

Wenn das Semester beginnt ... die Vorlesungen Starten meist 1-2 Wochen danach