Was steht mir mit 18 zu(Unterhalt etc)?

7 Antworten

Schlicht und ergreifend .... so lange Deine Eltern Dir Kost und Logis bieten hast Du zumindest während der jetzt laufenden Schulausbildung keinen Anspruch auf Barunterhalt.

Und auch Anspruch auf Bafög dürfte da nicht zu generieren sein.

Maximal die Überleitung des Kindergeldes könntest Du erreichen.

Und auf andere Transferleistungen wie Wohngeld und Co besteht ebenfalls kein Anspruch.

Ich will nicht weiterhin zu Hause wohnen ist ein Luxusproblem das der Staat nicht unterstützt.

Wenn sonst Deine Eltern fähig sind Dich finanziell zu unterstützen und Dich zu Hause wohnen zu lassen bleibt es Dir überlassen Arbeiten zu gehen, Dich finanziell unabhängig zu machen und Dir eine eigene Wohnung zu suchen mit der Hoffnung, daß Dich auch ein Vermieter akzeptiert.

Wie Du siehst ist nix mit Vater Staat unterstütze mich, weil ich ausziehen will!!

Du wirst schon sehen, daß es nicht so einfach ist von zu Hause aus zuziehen, wenn man kein Geld hat und auch kein ausreichendes Einkommen hat.

Das Problem hat aber jeder, daher Zähne zusammen kneifen, gescheiten Abschluß machen, Ausbildung finden in dem man nach dem Abschluß schön Karriere machen kann und dann wenn Du Glück hast kannst Du schon während der Ausbildung aus ziehen. Meist verlangen die Vermieter jedoch noch die Eltern als Bürgen, da eine Ausbildung keine Sicherheit ist, denn wenn Du nicht übernommen wirst steht Du wieder ohne Einkommen da. Da will sich der Vermieter absichern indem er die Eltern als Bürgen hat.

Nun viel Spaß beim Überlegen wie Du von zu Hause weg kommst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bist volljährig und voll geschäftsfähig!

Damit bist du vorrangig für dein Leben und deine Einkünfte zuständig!

Wie schon "LePetitGateau" schrieb kann/wird es dir passieren das deine Eltern nicht Barunterhaltspflichtig werden. Aber du kannst natürlich neben der Schule noch bei McD oder BK etc. Burger wenden und das Notwendige für deinen Lebensunterhalt erwirtschaften.

Die "Geldquelle" wirst du wohl selber sein dürfen. Denn deine Eltern werden sich darauf berufen dir Zuhause Kost und Logis zu geben und sind damit aus der Barunterhaltspflicht raus.

Solange sie dir also anbieten bei ihnen zu wohnen, zu essen, zu trinken, dir deine Klamotten zahlen etc. können sie von ihrem Bestimmungsrecht gebrauch machen.

Das ergibt sich aus § 1612 BGB:

Für den Unterhalt, der an unverheiratete Kinder zu leisten ist, besteht eine Sonderbestimmung ( § 1612 Abs. 2 BGB). Die Entscheidung, in welcher Art und Weise Unterhalt geleistet wird, treffen gegenüber unverheirateten minderjährigen oder volljährigen Kindern die Eltern. Hierbei müssen sie auf die Belange des Kindes Rücksicht nehmen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kindesunterhalt-rechtsgrundsaetze-53-art-der-unterhaltsgewaehrung-und-bestimmungsrecht_idesk_PI17574_HI2372404.html

"Normale" Streitigkeiten widersprechen nicht der gebotenen Rücksichtnahme...

Schülerbafög wirst du nicht bekommen, da du auch da voraussichtlich nicht die Voraussetzungen erfüllst.

Die Aussage

Ich kann nicht länger zuhause wohnen

ist hier allerdings von enormen Interesse. Denn wenn du Zuhause psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt bist, dann sollte dein erster Gang zum Jugendamt sein. Wird dir hier bestätigt, dass es unbedingt erforderlich ist, dass du ausziehst, dann kannst du zum Jobcenter gehen und Hartz 4 beantragen bzw. die Übernahme der Wohnkosten beantragen. Man würde dann von dort versuchen das Geld von deinen Eltern zurück zu holen.

Aber wie gesagt: dazu gehört schon mehr als Streitereien zwischen Eltern und Kindern...

Wenn du mit dem Abi fertig bist, dann hättest du auch danach Anspruch auf Unterhalt, wen zwischen Abi und Ausbildung nicht mehr als 4 Monate liegen. Auch ein Zeitrahmen Ende Schule, Anfang Studium mit dem Frühjahrssemester würde im Rahmen liegen. Hast du allerdings nichts vorzuweisen, dann gilt:

Du bist für dich selbst verantwortlich. Also Job suchen und selbst Geld verdienen.

Kindergeld: hier könntest du einen Abzweigungsantrag stellen. Aber auch deine Eltern werden dazu befragt! Denn das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern und nur in Ausnahmefällen abzuzweigen.

Wenn deine Eltern dir weiter anbieten bei sich wohnen zu bleiben, also dir Unterhalt in Naturalien bieten WÜRDEN, du es aber nicht annimmst und trotzdem ausziehst: Dann hast du dein Anrecht auf Unterhalt verwirkt. Denn Barunterhalt müssen deine Eltern nicht leisten (Ausnahme : Wenn deine Eltern getrennt sind und ohnehin schon Barunterhalt an ein Elternteil fließt. Dann kannst du nach offizieller Ummeldung fordern dass es direkt zu dir überwiesen wird)

Ansonsten kannst du - auch noch Ummeldung - dein Kindergeld beantragen (Stichwort "Abzweigungsantrag" bei der Familienkasse)

Mehr gibt es nicht, andere staatliche Unterstützung ist dabei ausgeschlossen