Bekommt man nach einem Work&Travel Aufenthalt wieder Kindergeld?

2 Antworten

Die vier Monate werden zwischen Abitur und Studienbeginn im selben Jahr ohne Nachweis weitergezahlt. Danach nur noch, wenn Du eine Ausbildung oder Studium beginnst. Bei work and travel fällt es dann weg, wie Du schon weißt. Das muss aber der Familienkasse gemeldet werden. Wenn Du wieder zurück bist, müssen Deine Eltern das Kindergeld wieder neu beantragen, sobald Du mit dem Studium beginnst. Dann wird es wieder gezahlt, und zwar so lange Du studierst, aber höchstens bis Du 25 bist. Außerdem kannst Du Bafög beantragen. Auch über ein Stipendium kannst Du nachdenken. Auch ein Nebenjob ist möglich und üblich. Deine Eltern sind Dir übrigens zum Unterhalt verpflichtet und können nicht einfach sagen, dass sie Dir nichts zahlen werden. Sie müssen das im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun, bis Du Dein Studium beendet hast, wobei natürlich Dein Einkommen, Bafög, und Kindergeld angerechnet wird. Du kannst work & travel ruhig machen. Nur zu!

Das Kindergeld wird ganz normal weitergezahlt, wenn du wieder da bist. Habe auch nach dem Abi erstmal Work & Travel gemacht, war kein Problem.