Bekommt man nach einem Work&Travel Aufenthalt wieder Kindergeld?
Ich bin am überlegen, ob ich nächstes Jahr nach dem Abi für ein Jahr nach Australien gehen für Work&Travel. Währenddessen bekommt man kein Kindergeld, aber wie sieht es mit danach aus, wenn ich wieder in Deutschland bin und studiere? Meine Mutter meinte, dass nur 4 Monate zwischen Schule und Studium (oder einer anderen Tätigkeit, bei der man Kindergeld noch bekommt) sein dürfen. Stimmt das? Ich wäre nämlich auf das Kindergeld während des Studium angewiesen, weil meine Eltern mich gar nicht unterstützen werden und dann müsste ich halt das Work&Travel-Jahr sausen lassen. Auf der Seite des Arbeitsamtes finde ich keine genau Antwort dazu.
2 Antworten
Die vier Monate werden zwischen Abitur und Studienbeginn im selben Jahr ohne Nachweis weitergezahlt. Danach nur noch, wenn Du eine Ausbildung oder Studium beginnst. Bei work and travel fällt es dann weg, wie Du schon weißt. Das muss aber der Familienkasse gemeldet werden. Wenn Du wieder zurück bist, müssen Deine Eltern das Kindergeld wieder neu beantragen, sobald Du mit dem Studium beginnst. Dann wird es wieder gezahlt, und zwar so lange Du studierst, aber höchstens bis Du 25 bist. Außerdem kannst Du Bafög beantragen. Auch über ein Stipendium kannst Du nachdenken. Auch ein Nebenjob ist möglich und üblich. Deine Eltern sind Dir übrigens zum Unterhalt verpflichtet und können nicht einfach sagen, dass sie Dir nichts zahlen werden. Sie müssen das im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun, bis Du Dein Studium beendet hast, wobei natürlich Dein Einkommen, Bafög, und Kindergeld angerechnet wird. Du kannst work & travel ruhig machen. Nur zu!
Das Kindergeld wird ganz normal weitergezahlt, wenn du wieder da bist. Habe auch nach dem Abi erstmal Work & Travel gemacht, war kein Problem.