Was passiert beim Widersetzen gegen Attestpflicht?

8 Antworten

Hallo Bbrings,

normalerweise reicht bei Erkrankung die Mitteilung der Eltern ohne Attest.

Wenn du Attestpflicht hast, dann hat das seine Gründe. Das musst du auch gar nicht einsehen, und es hat auch keinen Zweck, das hier darzustellen, warum.

Da die Eltern verpflichtet sind, die Mitteilung an die Schule zu geben (du bist höchstens der Bote), müssen die sich darum kümmern, dass Atteste geliefert werden.

Wird das nicht erfüllt, dann werden die Fehlzeiten einfach als unentschuldigt eingetragen. Denn nicht die Eltern entschuldigen, sondern die Eltern bitten um Entschuldigung - und die Schule stimmt dem zu oder auch nicht, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden.

Wenn die Eltern allerdings das unterstützen, dass nur eine elterliche Mitteilung ohne Attest vorgelegt wird, dann kann man dir zumindest keine Leistungsverweigerung oder eine Schuld zurechnen, die ein Schulordnungsverfahren nach sich zieht.

Die Ordnungswidrigkeit begehen nämlich hier die Eltern.

Wenn du allerdings ohne Elternbrief fehlst, dann wird das als Schwänzen und Leistungsverweigerung wie mit 6 gewertet und du riskierts ein Ordnungsverfahren, eine zwangsweise Zuführung oder ein Bußgeld für die Eltern.

Ganz zum Schluss: Wie das bei anderen Schülern ist, kann dir völlig gleichgültig sein. Es geht dich nichts an. Du bist für ein Fehlverhalten selbst verantwortlich.

Entschuldigung deiner Eltern reicht aus. Du warst ja nicht längerfristig krank, dann braucht es ein Attest. Warum besprichst du das nicht mit den Eltern wie es weitergehen kann. Attestpflicht bei nur 1 Tag oder 2 Tagen ist sinnfrei.

Ist es nicht!!!. Wir beugen so den Schulschwänzern vor, können sie zur Not irgendwann anzeigen, ein Bußgeld verhängen und das Jugendamt einschalten. So einfach ist das. 

@Wakeup67

Nun bei sehr vielen sporadischen unentschuldigten Fehlzeiten ist das sicherlich auch in Ordnung so. Auch die Schule muss sich schützen und braucht Dokumente. Aber wenn einer Magen-Darm-Grippe hat (geht 1-2 Tage), dann rennt man nicht gleich zum Arzt. In der ganzen Schulzeit habe ich bei niemanden, weder bei mir noch bei meinen Kindern noch bei Freunden gehört oder erlebt, dass man bei nur 1-2 Fehltagen ein Attest braucht. Und 14 Stunden - das sind bitte schön - 2 Schultage. Eine Alternative wäre natürlich das vergrippte und erkrankte Kind in die Schule zu schicken - der Weg ist mitunter genauso weit wie zum Arzt - und dann kann es dort fröhlich weiter die Leute anstecken. Und wird garantiert nach Hause geschickt. Dann hat man der Krankenkasse auch noch viel Geld gespart.

Hallo Elizabeth2, zur Information:

Eltern entschuldigen nie. Sie bitten nur um Entschuldigung. Die Entscheidung, ob dann entschuldigt wird, trifft die Schule.

Bei Krankheit reicht dazu die Mitteilung der Eltern spätestens am zweiten Schultag, ohne Attest.

Eine Attestpflicht gibt es nur, wenn berechtigte Zweifel bestehen, ob die Mitteilung der Eltern in Ordnung ist. Da gibt es verschiedene Gründe, warum das sein kann und muss hier nicht im Einzelnen erläutert werden (z.B.  zweifelhafte Unterschriften, verspätete oder keine  Abgabe, nur mündlich unkontrollierbar per Telefon, nur per SMS oder E-Mail, Widersprüche im Text usw....)

@Nadelwald75

an nadelwald:

Der erste Satz ist besserwisserisch. Eine Entschuldigung setzt immer voraus, dass der Gegenüber diese annimmt oder eben nicht. Deutscher Sprachgebrauch. Kannst du googlen. Ob ich als Eltern noch Kratzfüße mache und darum "bitte" liegt im Ermessen der Eltern. Gerade diese Abhängigkeit vom Schulbetrieb macht es erforderlich, dass man besonders höflich ist.

@Elizabeth2

Hallo Elisabeth2,

dein erster Satz ist eine Wertung.

Inhaltlich ist das aber korrekt, wenn geschrieben wird: Ich bitte, das Fehlen meines Sohnes ... zu entschuldigen.

Auch im Verhalten gegenüber anderen würde ich nicht sagen: "Ich entschuldige mich!" sondern: "Bitte entschuldigen Sie...!"

"Ent - schuldigen" bedeutet im deutschen Sprachgebrauch immer noch: Von einer Schuld befreien.

Dann verliere halt deine Zettel nicht.

Deine Eltern würden im Falle der Zuwiderhandlung ein Bußgeld zahlen müssen und im Wiederholungsfalle kann es sein, das du von der Polizei abgeholt und zur Schule gebracht wirst. Und das Jugendamt wird eingeschaltet.

Möglicherweise wird irgendwann eine Klassenkonferenz einberufen und wenn du trotzdem nicht reagierst kann sogar vom Ordnungsamt eine Geldstrafe verhängt werden. Ich würde dir empfehlen dich an deine Lehrer zu wenden und zu erklären.

Anzeige beim Irdnungsamt wegen Verletzung der Schulpflicht und Meldung beim Jugendamt. Die kümmern sich dann schon um deine Atteste.