Was muss man tun, um freier Mitarbeiter zu werden?

7 Antworten

Ein freier Mitarbeiter ist halt ein Mitarbeiter ohne Angestelltenvertrag. Er sollte einen anderen Vertrag haben in dem steht drin: Wieviel wird bezahlt (pro Stunde/Tag oder was auch immer). Welche anderen Rechte/Pflichten hat er. Wie sind die gegenseitigen Kündigungsfristen (kann auch eine Minute sein).

Da die "normalen" Rechte für freie Mitarbeiter nicht gelten. Also es gibt keinen Urlaubsanspruch, keinen Anspruch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Keinen Kündigungsschutz (ist alles nur in dem oben angeführten Vertrag geregelt oder nicht). Keinen Unfallschutz in der Berufsgenossenschaft. Keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung. Keine Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung. Keine Arbeitslosenversicherung und damit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Aus diesem Grund musst Du selber für diese Dinge zahlen und Deine Vergütung sollte deutlich höher sein als bei einem Angestellten. Alleine die Arbeitgeberanteile zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung machen so etwa 20% des Einkommens aus.

Da die gesetzl. Rentenversicherung durch Umwandlung von Angestellten in freie Mitarbeiter um viele Beitragszahler gebracht wurde entstand eine Regelung für Scheinselbständige. Scheinselbständige bezeichnet man Selbständige (also freie Mitarbeiter) die nicht wirklich "frei" sind. Die also nur von einem Auftraggeber abhängen und keine freie Einteilung ihrer Arbeitskraft machen können. Bei diesen Selbständigen greift die Pflicht zur gesetzl. Rentenversicherung und der gesetzl. Krankenversicherung. Da sich hier aber viel geändert hat bitte bei der zuständigen IHK informieren (hier ein Link auf ein altes IHK Dokument http://www.ihk-trier.de/kiosk/merkblaetter/fairplay/scheinselbstaendigkeit.pdf )

Mit der Selbständigkeit einher geht die Pflicht sich beim Gewerbeamt anzumelden (die melden das automatisch dem Finanzamt) und jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Alle Kosten die durch die Selbständigkeit entstanden sind können im Rahmen dieser Einkommensteuererklärung als Kosten abgesetzt werden.

Insgesamt ist Selbstständigkeit schon ok - allerdings muss man halt wirklich vergleichen ob man "richtig" also im Verhältnis zu einem Angestellten verdient weil man deutlich mehr Aufwand (Steuer usw.), mehr Kosten (alles zahlt man selber) und mehr Risiko (keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Unfall u. ggfls. Rente) hat.

Hallo,

nun wenn Du die Absicht hast nur für einen Auftraggeber tätig zu sein, dann bist Du in der Tat Scheinselbstständig. Problem bei der Sache ist, der Auftraggeber spart sich die Kosten für Steuern und Sozialversicherung und Du kannst das alles schön selbst bezahlen. Der Vorteil ist, Du könntest Dir auch noch selbst andere Auftraggeber suchen.

Zu dem Versicherungskram. Als Scheinselbstständiger bist Du Rentenversicherungspflichtig, es kann jedoch sein, dass Du Dich für die Zeit der Existenzgründung von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kannst. Rufe hierzu einfach mal die Deutsche Rentenversicherung (Kontaktdaten findest Du auf deutsche rentenversicherung . de) an.

Hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du Dir aussuchen ob Du freiwillig gesetzlich oder privat versichert sein möchtest. Kurz gesagt die gesetzliche Krankenversicherung zahlst DU nach Deinem Einkommen, die private nach Tarif, der sich aufgrund Alter, Geschlecht, Leistungen und Vorerkrankungen orientiert, wenn Du grade mit dem Studium fertig bist, orientiere Dich mal bei mindestens 250,- Euro inkl. Pflegeversicherung bei der Krankenversicherung. Alles was günstiger ist kannst Du gelinde gesagt in der Pfeife rauchen. Für die gesetzliche Krankenversicherung inkl. Pflege zahlst Du in etwa mindestens 300,- Euro.

Worüber Du Dir auf jeden Fall Gedanken machen solltest sind Betriebs-/Berufshaftpflicht, eventuell Vermögensschadenhaftpflicht, Atlersvorsorge (je früher umso besser) und Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread Disease.

Was auch wichtig ist, lass Dich von Zahlen nicht blenden. Ich empfehle Existenzgründern immer einen Faktor von 0,65 zugrunde zu legen. Soll heissen, wenn Du Deinen Stunden oder Tagessatz berechnest, rechne erst einmal zusammen, was Du im Monat zum Leben (nicht zum überleben) brauchst, inkl. Freizeitgestaltung und Urlaub. Wenn Du diese Zahl hast, schlage nochmal 20% für unerwartetes drauf und teile das ganze durch 0,65 dann hast Du die Grundlage, die Du brauchst um Deinen Preis zu berechnen. Die 0,65 kommen daher, weil Du 25% Deiner Einkünfte als Steuerrücklage zurücklegen solltest (sonst bist DU nächstes/übernächstes Jahr Pleite, wenn Die Steuerforderung kommt) und 10% Investitionsrücklage.

Hinsichtlich Deiner Frage mit dem Wechsel von der PKV in die GKV, dass kannst DU bis zum Alter 55 jederzeit durch einen Statuswechsel, z. B. von der Selbstständigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (als Angestellter).

Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen, neuerdings kann man sich als Selbstständiger auch freiwillig Arbeitslosenversichern. Infos hierzu gibt es bei der Bundesagentur (www. arbeitsamt .de)

Wenn Du noch Fragen hast, gerne per PN oder hier.

Viele Grüße

Andreas

Da Du diese Frage hier eingestellt hast beziehe ich Deine Frage mal auf denBereich Versicherung. Hier gibt es leider keine "freien Mitarbeiter". Es gibt aber die "Tippgeber". Was das ist erkläre ich Dir gerne. Die daraus erziehlten Einkommen musst Du selber Versteuern. erkläre ich Dir. Arbeitest Du bekommst Du Geld. Hier Zahlt keiner etwas wenn Du nicht Tätig bist. Also keine Tagessätze oder so. Hierbei wirst Du am Umsatz beteiligt. Interesse? Gib Antwort.

Vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten, sie haben mir wirklich sehr weiter geholfen! Ihr seid super!!!

@ Vater1001: Es wäre super, wenn du mir das alles noch genauer erklären könntest. Vor allem die ganzen Steuer Sachen, wann (Quartal, Jahresende...)muss ich was genau versteuern (habe gelesen, dass man z.B. Krankenversicherung vorher vom Einkommen abzieht und nur den Restbetrag versteuern muss...). Und ob ich Umsatzsteuer zahlen muss habe ich auch nicht wirklich herausgefunden. Diese Antworten wären noch sehr hilfreich für mich, vielen Dank schon mal!

FordPrefect  24.09.2010, 12:31

Bitte wende Dich an die Gründungsberatung Deiner zuständigen Kammer. Das sprengt den Rahmen eines Forums bei weitem. Nur als Stichworte:
- Umsatzsteuerpflicht ist bei Freien Berufen zu bejahen; über den Turnus entscheidet das zuständige FA (in der Regel zunächst monatlich);
- Einkommensteuer wird zunächst nachschüssig fällig (mit der ersten ESt-Erklärung des Folgejahres), über die Ermittlung des zu versteuernden Jahreseinkommens bitte steuerfachlichen Rat suchen (ja, KV-Beiträge sind in bestimmter Höhe abzugsfähig);
- Gewerbesteuer wird nicht fällig, da kein Gewerbe vorliegt.

Freier Mitarbeiter heißt grundsätzlich erstmal nur das du nicht angestellt bist, sondern in der Regel nur Projektgebunden in diesem Unternehmen eingesetzt wirst und dann dafür ne Rechnung stellst.


Selbstständig bist du zwar, aber nicht richtig, wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest und auch seine Geschäftsräume nutzt, das geht dann in den Bereich Scheinselbstsändigkeit/ Arbeitnehmerähnliche Selbsständigkeit.


Das bedeutet für dich das du Sozialversicherungspflichtig bist und demzufolge Beiträge in Höhe von zur Zeit 19,9% in die GRV einzahlen mußt, genau wie Arbeitslosenversicherung.

In der Krankenversichrung ist das nicht so eindeutig, da würde ich konkret nachfragen, denn unter Umständen kannst du dich da privat versichern.


Ich würde dir empfehlen, falls möglich noch ein bis 2 weitere Auftraggeber zu suchen, denn dann fällt der Scheinselbständigkeitsstatus weg und du kannst selbst entscheiden ob du das gesetzliche Rentensystem nutzen möchtest.


Steuern mußt du wie jeder bezahlen, es kann aber durchaus sein das du Umsatzsteuerpflichtig bist, je nach Höhe der Rechnungen die du stellst.


Sinnvoll wäre , das du dir mal ein Buch kaufst über wie mache ich mich selbsständig, bzw. auch mal die IHK in Anspruch nimmst....


Ansonsten ist eine ausfühliche Beratung hier sichr nicht möglich.