Was genau bedeutet diese Klausel und ist sie legal?

6 Antworten

Das ist ein sogenanntes Wettbewerbsverbot. Bei einem derart umfassenden Wettbewerbsverbot verlangen Gerichte gerne eine Karenzzahlung nach Vertragsende, sprich: Dein Nachhilfeinstitut müsste Dir die Hälfte der normalen Monatszahlung als Ausgleich dafür zahlen, dass Du nicht arbeiten kannst. Ob das auch auf Deine Situation zutrifft, kann ich Dir nicht sagen.

Solange Du aber kein Nachhilfeinstitut gründest oder bei einem anderen arbeitest, stände diese Klausel dem nicht entgegen, einzelne Schüler weiter zu betreuen. Ich frag mich allerdings, ob das nicht gegen andere Klauseln in Deinem Vertrag verstößt, ich finde das nämlich recht ungewöhnlich, dass man Dir das nicht auch verboten hat.

Da steht nur, dass ich auch nicht der Scientology Kirche angehören darf XD….

@verreisterNutzer

Mag sein. Meiner Auffassung verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn man den Kundenkontakt, der aufgrund der Tätigkeit für den Auftraggeber zustande kommt, dazu nutzt, die Dienstleistungen billiger anzubieten, aber sicher bin ich mir nicht. Andererseits ist es explizit im Vertrag anders geregelt.

So ein Vertrag ist für Angestellten legal, aber nur dann wenn das Arbeitsverhältnis von Dir aus aufgelöst wird. Für Freberufler ist es eben ,,unüblich" und nicht verbindend. Lass Dich von einem Juristen beraten!

Wenn du eine rechtssichere Auskunft willst, solltest du dich wirklich an einen Juristen wenden - meine Meinung dazu.

Meiner Meinung ist das gut gemeint aber nicht legal! Ich würde tatsächlich etwas Geld ausgeben und es einen Anwalt prüfen lassen.

Musikschulen etc. Wollen sich dadurch schützen, was verständlich ist. Doch ob es vor Gericht bestand hat ist die andere Frage!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So eine Klausel ist legal und ist mittlerweile eigentlich auch Standard. Geht eigentlich eher darum das du keine Firmengeheimnisse an die Konkurrenz gibst, bzw. dich selbst als Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stellst. So würdest du deinem Arbeitgeber die "Kunden" stehlen.

Und was heißt das nun für die geschilderte Situation ?

@verreisterNutzer

Naja, wo kein Kläger da kein Richter. Ansonsten musst du dir tatsächlich die Einverständnis deines Arbeitgebers holen.